Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 11_Protokoll_05.10.2017.pdf
- S.175
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Sohin ergab sich wie im vorhergehenden Subventionsjahr ein Unterschiedsbetrag von € 3.000,00 zwischen den vom in Rede stehenden
Verein vereinnahmten städtischen Subventionsmitteln von gesamt
€ 195.000,00 und der Weiterleitung dieser erhaltenen öffentlichen Finanzmittel an die Tanzsommer Veranstaltungs GmbH.
5.3 Resümee
Vereinsbezeichnung –
Empfehlung
Wie bereits ausgeführt, wurde sowohl die Jahressubvention 2013 als
auch die Förderungsvereinbarung zur mittelfristigen Finanzierung von
Kultureinrichtungen der Jahre 2014 bis 2016 vom Verein „Internationaler Tanzsommer Innsbruck“ unterfertigt, obwohl der Verein seit der
Namensänderung im Jahr 2004 die Bezeichnung „Innsbrucker Tanzsommer und Innsbrucker Advent“ trägt.
Aus der Sichtung der bereitgestellten Prüfungsunterlagen gewann die
Kontrollabteilung den Eindruck, dass sowohl der Vereinsobmann selbst
als auch die eingebundenen städtischen Mitarbeiter hinsichtlich der
richtigen Vereinsbezeichnung einen legeren Umgang pflegten.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Kultur, zukünftig bei allfälligen Subventionsansuchen von Kulturvereinen generell die Vereinsbezeichnung anhand von öffentlichen elektronischen Registern (bspw.
Zentrales Vereinsregister) abzufragen und abzustimmen. Dies vordergründig deshalb, um keine rechtlichen Zweifel am ordnungsgemäßen
Zustandekommen von zivilrechtlichen Verträgen (Subventionsabwicklung ist der Privatwirtschaftsverwaltung zuzuordnen) aufkommen
zu lassen.
Im Rahmen der Stellungnahme teilte das Amt für Kultur mit, künftig in
die mittelfristigen Fördervereinbarungen die Angabe der ZVR-Zahl des
jeweiligen Vereins aufzunehmen und bei den Subventionsansuchen
auf deren verpflichtende Angabe zu bestehen. Des Weiteren werde ein
Abgleich zwischen ZVR-Zahl und Vereinsnamen automatisch im Zuge
der Anlage von Zahlungsempfängern im neuen Buchhaltungsprogramm „GeOrg“, welche über die ZVR-Zahl generiert wird, erfolgen.
Überdies werde auch auf eine statutenkonforme Unterfertigung mehr
Sorgfalt gelegt und dies dementsprechend überprüft.
Verwendungsnachweis –
Empfehlung
Ferner stellte die Kontrollabteilung für den Beobachtungszeitraum
(Subventionsjahre 2013 bis 2016) fest, dass der subventionsansuchende Verein „Internationaler Tanzsommer Innsbruck“ den notwendigen, widmungsgemäßen Verwendungsnachweis für die jährlich von der
Stadt Innsbruck ausbezahlten Subventionsmittel kein einziges Mal
fristgerecht erbracht hat.
Darüber hinaus konstatierte die Kontrollabteilung in diesem Zusammenhang eine von der Fachdienststelle verzögernde Einmahnung obiger verbindlicher Zurverfügungstellung von aussagekräftigen Subventionsabrechnungen durch den Subventionsnehmer. Im Subventionsjahr
2015 wurden dem Amt für Kultur vom besagten Verein außerdem
Rechnungsbelege von einer anderen Rechtsträgerin, der Tanzsommer
…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-02740/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
21