Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2017

/ Ausgabe: 11_Protokoll_05.10.2017.pdf

- S.177

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In Rahmen ihrer Stellungnahme teilte das Amt für Kultur hierzu mit,
dass in Anbetracht der personellen Ressourcen eine generelle Anfertigung von Kopien bzw. das Einscannen aller Rechnungen bei mehrjährigen Fördervereinbarungen aufgrund des nicht unerheblichen Zeitaufwandes schwer umsetzbar erscheine. Außerdem hielt die in Rede stehende Dienststelle fest, dass die als Subventionsnachweis vorgelegten
Originalbelege geprüft, abgestempelt und ein entsprechender Vermerk
im Subventionsakt erstellt wurde und anschließend dem Subventionswerber wieder retourniert wurden.
6 Finanzielle Verflechtungen zwischen den involvierten Rechtsträgern
Allgemeines

In Übereinstimmung mit dem Prüfauftrag untersuchte die Kontrollabteilung – im Rahmen ihrer beschriebenen limitierten Einschauberechtigung – allen voran Verrechnungen bzw. Zahlungsflüsse zwischen den
involvierten Rechtsträgern Verein, Tanzsommer Veranstaltungs GmbH,
YES und Herrn Josef Resch im Zusammenhang mit dem Innsbrucker
TANZSOMMER.
6.1 Finanzielle Gebarung des Vereins

Wortmarke
„TANZSOMMER“

Zum Prüfungszeitpunkt der Kontrollabteilung war in dem vom Österreichischen Patentamt geführten Markenregister die Wortmarke „TANZSOMMER“ registriert. Als Markeninhaberin scheint der Verein Internationaler Tanzsommer Innsbruck auf. Zum Zeitpunkt der Einschau der
Kontrollabteilung war diese Wortmarke bis 31.12.2021 geschützt.

Verrechnung für
Markenrechte

In den prüfungsrelevanten Wirtschaftsjahren 2014 bis 2016 verrechnete der Verein der Tanzsommer Veranstaltungs GmbH unter dem Titel
„Rechte TANZSOMMER“ Beträge von jährlich netto € 64.603,74
(2014), € 65.185,17 (2015) und € 65.706,65 (2016).
Zum Ab- bzw. Verrechnungsprocedere stellte die Kontrollabteilung betreffend die Prüfungsjahre 2014 bis 2016 fest, dass zunächst die YES
(bzw. vormals Josef Resch Veranstaltungs- und Beteiligungs- GmbH)
an den Verein die angeführten jährlichen Beträge fakturierte. Vom Verein Innsbrucker Tanzsommer und Innsbrucker Advent wurden diese
Summen sodann an die Tanzsommer Veranstaltungs GmbH weiterverrechnet.
Zusammenfassend betrachtet verursachten die Markenrechte letztlich
einen in der Tanzsommer Veranstaltungs GmbH verbliebenen Aufwand
und einen in der YES verbliebenen Ertrag. Im Verein kam es aus betraglicher Sicht durch die Ertrags- und Aufwandsbuchung zu einer
Neutralisation.
Die Fakturierung von Markenrechten von der YES an den Verein war
für die Kontrollabteilung zunächst deshalb verwunderlich, da ja der
Verein Markeninhaber der Wortmarke „TANZSOMMER“ ist. Weitere
damit in Verbindung stehende Recherchen der Kontrollabteilung brachten das Ergebnis, dass der Verein alle Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dieser Wortmarke im Rahmen einer Übertragungsurkunde am 14.12.2001 an Herrn Josef Resch übertragen hat. Insofern
war die Vorschreibung von Markenrechten von der YES (in diese

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Zl. KA-02740/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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