Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 11_Protokoll_05.10.2017.pdf
- S.197
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Ein Umlegen bzw. Durchrechnen der Anteile der Beteiligungs GmbH
auf die beiden Gesellschafter Stadt Innsbruck und Stiebleichinger Besitz GmbH zeigte, dass auch in der Investor GmbH die Stadt Innsbruck
aufgrund der Summe der unmittelbaren und der mittelbaren Beteiligungen mit 75,100 % die Mehrheitsgesellschafterin ist. Für die Stiebleichinger Besitz GmbH errechnet sich bei dieser Anrechnung von direkten und indirekten Anteilen ein Beteiligungsverhältnis von 24,900 %
an der Investor GmbH.
Syndikatsvertrag –
Empfehlung
Dem Stadtsenat wurde in der Sitzung am 11.08.2015 der seinerzeitige
Diskussionsstand in Bezug auf den Syndikatsvertrag vorgelegt. Dieser
beinhaltete u.a. eine Verkaufsoption (Put-Option) und eine Kaufoption
(Call-Option) von Anteilen der behandelten Gesellschaften. Die Kontrollabteilung wies darauf hin, dass bei einer maximalen Ausnützung
der vertraglich geregelten Call-Option (bis 31.12.2020) die Anteile am
Beteiligungskonstrukt eine wesentliche Änderung mit sich ziehen würden. Schlussendlich könnte das durchgerechnete Beteiligungsverhältnis der Stiebleichinger Besitz GmbH von 24,900 % auf 49,00 % steigen. Naturgemäß sinkt der Anteil der Stadt Innsbruck von 75,100 % auf
insgesamt 51,00 %.
Der Syndikatsvertrag ist am 23.09.2015 mit dem Vermerk in Vollziehung des Stadtsenatsbeschlusses vom 11.08.2015 von der Frau Bürgermeisterin und zwei Gemeinderatsmitgliedern sowie dem Geschäftsführer der Stiebleichinger Besitz GmbH unterfertigt worden.
Entgegen dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderates vom
12.06.2014, wurde darüber hinaus kein umfassender Vorlagebericht
zur Beschlussfassung an den Gemeinderat vorgelegt.
Nach Einschätzung der Kontrollabteilung wurde in den Beschlüssen
des Gemeinderates vom 12.06.2014 und 16.10.2014 zudem lediglich
die direkte Übernahme bzw. Kauf der Anteile an der Investor GmbH
sanktioniert. Die Gründung der Sowi Garage Beteiligungs GmbH und
deren Beteiligungen (bzw. Aufgaben) ist formal durch den Gemeinderat
nicht beschlossen worden. Die Kontrollabteilung vertrat den Standpunkt, dass ohne explizite Darstellung der Sowi Garage Beteiligungs
GmbH, die als steuerliche Gruppenträgerin fungiert(e) und speziell für
die Finanzierung des Garagenkaufs eine entscheidende Rolle spielt(e),
das gesellschaftliche Gesamtkonstrukt nicht plausibel nachvollzogen
werden konnte. Dieses steuerliche Gesellschaftsmodell wurde nach
Meinung der Kontrollabteilung erst mit dem Abschlussbericht im Stadtsenat vom 11.08.2015 ausreichend erläutert, bei dem auch der Syndikatsvertrag behandelt wurde.
Die Kontrollabteilung empfahl daher der MA IV/Finanz-, Wirtschaftsund Beteiligungsverwaltung, dem eigenen Beschlussvorschlag vom
12.06.2014 nachzukommen und dem Gemeinderat einen umfassenden
Vorlagebericht zur Beschlussfassung zukommen zu lassen, der sowohl
die Kauf- und Verkaufsoptionen der beteiligten Gesellschaften (Investor
GmbH und Beteiligungs GmbH) gem. Syndikatsvertrag, als auch die
formale Gründung der Sowi Garage Beteiligungs GmbH beinhaltet. Die
Notwendigkeit war nach Einschätzung der Kontrollabteilung auch deswegen gegeben, zumal diese Angelegenheiten im Sinne § 18 Abs. 2 lit.
d des Innsbrucker Stadtrechts in den eigenen nicht übertragbaren Wirkungskreis des Gemeinderates fallen und dieser somit das oberste
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Zl. KA-04396/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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