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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 11_Protokoll_05.10.2017.pdf

- S.216

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Die Vertragsteile räumten sich im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes 1975 (BGBl. 417/75) hinsichtlich ihrer damaligen zusammen
12.855/12.855 Anteile gegenseitig das Recht auf ausschließliche Nutzung und alleinige Verfügung über die im Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag unter Punkt 8. „Aufteilung“ bezeichneten Wohnungseigentumseinheiten ein. Die Investor GmbH ist sohin u.a. alleinige Nutzungs- und Verfügungsberechtigte der beiden Großraumtiefgaragen,
die wiederum Bestandteil der gesamten SOWI-Garage sind sowie den
im Untergeschoß situierten Abstell- bzw. Lagerräumen.
Überdies haben die Käuferinnen im vorliegenden Vertragswerk die
Raiffeisen Hausverwaltung Gesellschaft m.b.H zum gemeinsamen
Hausverwalter der Liegenschaft bestellt und im Grundbuch unter der
Tagebuchzahl 5717/2000 ersichtlich gemacht.
Zur Erschließung des gegenständlichen Grundstückes, insbesondere
der auf diesem Grundstück errichteten Tiefgaragen hat die Investor
GmbH umfangreiche Dienstbarkeitsreglungen gemäß dem zur Tagebuchzahl 512/1997 des Grundbuches Innsbruck verbücherten Kaufund Dienstbarkeitsvertrag vom 14.08.1996, welcher zwischen der Republik Österreich und der Investor GmbH und der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. abgeschlossen wurde, getroffen.
Vertragsergänzung,
Erklärung und
Aufsandungsurkunde
vom 26.11.2001

Die Investor GmbH und das Land Tirol haben am 03.11.1998 einen
Vorvertrag hinsichtlich des Erwerbes von Liegenschaftsanteilen an der
Liegenschaft EZ 322, bestehend aus dem Grundstück .1608 abgeschlossen. Der Vorvertrag beinhaltete vollinhaltlich den Kaufvertrag.
Vertragsgegenstand sind jene Wohnungseigentumsanteile, mit denen
das Wohnungseigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes
1975 an den Nutzflächen des 2. und 3. Obergeschosses samt eines
Atriums und dem Dachgeschoß zuzüglich einer begehbaren Terrasse
sowie drei Abstellräumen im Kellergeschoss des Gebäudes entlang der
Universitätsstraße (Management Center Innsbruck) nach Inhalt der
Bau- und Ausstattungsbeschreibung vom 02.10.1998 und den Ausführungsplänen der für das SOWI Gesamtprojekt verantwortlichen Wiener
Architekten begründet wurde.
Das Land Tirol erwarb und übernahm folglich 3.614/12.855 Wohnungseigentumsanteile, mit denen das Wohnungseigentum an den
oben genannten vertragsgegenständlichen Flächen untrennbar verbunden ist, zu einem Gesamtkaufpreis, der insbesondere die Grundkosten, die Gesamtbaukosten einschließlich der Kosten für Planungsleistungen und Anschlussgebühren umfasst, in Höhe von
ATS 84.370.000,00 bzw. € 6.131.407,02 zuzüglich der gesetzlichen
Umsatzsteuer.

Diverse Baubescheide
und gewerbebehördliche Bescheide

Der Investor GmbH wurde mit Bescheid des Stadtmagistrates Innsbruck, Abteilung III, Planung und Baurecht die Baubewilligung vom
16.06.1997, Zl. III-6486/RR/1996/T, für die Errichtung eines Büro- und
Geschäftshauses im Anwesen Kaiserjägerstraße 1 erteilt.
Im Zuge des Neubaues der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen
Fakultät (SOWI) wurde südöstlich daran auf dem Areal der ehemaligen
Fennerkaserne, entlang der Kaiserjägerstraße bis zum Kreuzungsbereich Kaiserjägerstraße / Universitätsstraße hin, ein Investorengebäude

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Zl. KA-04396/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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