Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 02-Jaenner.pdf
- S.19
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"Steter Tropfen höhlt den Stein" führt dann
über einzelne Gemeinderatsanträge eine
wirklich gut begründete fachliche Stellungnahme und Diskussion im Bauausschuss
tatsächlich dazu, dass einzelne Familien
bevorzugt werden. Eine Ungleichbehandlung ist für den Gemeindrat absolut kein
gutes Zeugnis. Ich kann hier niemals
zustimmen.
Die Ungleichbehandlung habe ich in
Erinnerung an die Widmung vom Antragsteller Rudolf Heis in Hötting erwähnt. Dort
wurde anders verfahren, da es das
öffentliche Interesse nicht gab.
Ich kann nur noch einmal an alle appelliere. In vielen Einzelgesprächen mit
GemeinderätInnen, welche heute zustimmen, hieß es lediglich immer, dass sie der
Familie Millonig die Unterstützung
zugesagt hätten. Das ist keine Begründung für eine Umwidmung von Freiland in
Bauland in einem Einzelfall und das darf
ein Gemeinderat nicht machen, da sonst
Tür und Tor geöffnet wird.
Ich muss als Planungsreferentin sehr oft
nein sagen. Das ist das, was im Sinne
einer durchgängigen Vorgehensweise
erwartet wird und oft auch nicht einfach ist.
Es ist keine Frage, dass diese Familie
Wohnbedarf hat. Wir müssen jedoch alle
gleich behandeln.
Ich bitte jeden einzelnen Gemeinderat,
das zu beachten. Ansonsten führt es dazu,
dass man sich über Einzelinterventionen
bei anderen auf diese Argumentation
beziehen muss.
So kann man in der Stadt Innsbruck keine
langfristige Widmungspolitik machen und
ich bitte jeden Einzelnen, sich das im
Detail zu überlegen, welche Auswirkungen
solche Einzelfallwidmungen auf den
Gemeinderat haben.
GR Mag. Fritz: Ich kann dem, was die
Frau Bürgermeisterin über Prinzipien und
wie wir vorzugehen haben, gesagt hat,
vorbehaltlos zustimmen. Es gibt aber eine
Differenz in der Einschätzung des
konkreten Falles und um keine diversen
Familienbande. Es gibt nur den Hinweis,
dass der Vater des jetzigen Bauwerbers
beim Ausbau des Schusterbergweges der
Stadt Innsbruck bei der Abtretung eines
Grundstücksteils sehr entgegen kam.
GR-Sitzung 20.1.2011
Diese Feststellung steht lobend im Akt.
Ansonsten gibt es keine Verwandtschaftsverhältnisse.
Es geht auch nicht um Interventionen.
Wenn mich ein Bauwerber ersucht, eine
konkrete Situation zu besichtigen,
verweigere ich nicht das Gespräch. In aller
gebotenen Unbescheidenheit sage ich,
dass ich auch schon auf Grundstücken
gestanden bin, wo ich dem Grundstückseigentümer gesagt habe, dass ich der
Umwidmung nicht zustimmen werde, da ...
Die Meinungsdifferenz liegt darin, dass es
immer eine Beurteilung der konkreten
Situation ist. Man kann sagen, der Schusterbergweg ist die Baulandgrenze oder
auf der Ostseite des Schusterbergweges
im unteren südlichen Teil geht es von der
Straße ziemlich hangartig aufwärts oder in
die Senke hinein, wo sich das Vereinsheim Arzl befindet.
Das hier diskutierte Grundstück liegt direkt
neben der Straße und ist direkt erschlossen (Zufahrt und Kanalisation) und flach.
Für mich ist, wie auch in vielen anderen
Fällen, die Hangkante die natürliche
Baulandgrenze. Dort hört die ebene
Fläche östlich des Schusterbergweges auf
und der Hang zum Kalvarienbergweg
beginnt.
Dieses Grundstück zu verbauen schädigt,
im Gegenteil zur Ablehnung einer Umwidmung in der Nähe der Ortseinfahrt im
Westen über die Dörferstraße, das
Landschaftsschutzgebiet optisch nicht.
Diese Fläche ist nicht Teil des Schutzgebietes. Es ist keine Beeinträchtigung von
landschaftlich wertvollen Flächen und
Erholungsflächen und ist schlicht und
einfach ein ebenes Grundstück am
Schusterbergweg, das man meiner
Meinung nach, ohne Präjudizwirkungen
auf andere Grundstücke, als Bauland
umwidmen kann. Ich respektiere, dass es
die Frau Bürgermeisterin anders sieht.
Auch die Abteilung für Raumordnung beim
Land Tirol, hat im ersten Fall (der Gemeinderat hatte die Umwidmung bereits
beschlossen) Einspruch erhoben. Nach
nochmaliger Prüfung und festgestellter
anderer Voraussetzungen hätte die
Abteilung für Raumordnung beim Land
Tirol keinen Einwand dagegen vorzubringen, wenn die Stadt Innsbruck das