Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 11_Protokoll_05.10.2017.pdf
- S.217
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(Büro- und Geschäftsbau mit Untergeschoß, Erdgeschoß, vier Obergeschoßen) von der Investor GmbH errichtet. Nahezu das gesamte
Grundstück .1608 wurde unterkellert und ist Teil der SOWI-Garage. In
diesem Abschnitt der Tiefgarage sind von den notwendigen 75 Stellplätzen gemäß Tiroler Bauordnung (TBO) bzw. obigem vorliegendem
Baubescheid allerdings nur 49 Autoabstellplätze untergebracht und die
restlichen erforderlichen 26 Kfz-Stellplätze befinden sich im Untergeschoß des westlich anschließenden Büro- und Geschäftshauses Universitätsstraße 15, 15a. Die beiden Baukörper (Investorengebäude)
sind unterirdisch durch den südlichen Teil der SOWI-Garage miteinander verbunden.
Außerdem hat die Investor GmbH gleichzeitig auch um die Erteilung
der Baubewilligung für die Errichtung eines weiteren Investorengebäudes (einem sechs geschoßigen Büro- und Geschäftshaus mit integriertem Managementzentrum im Anwesen Universitätsstraße 15, 15a) angesucht und vom Stadtmagistrat Innsbruck die behördliche Genehmigung mittels Bescheid vom 16.06.1997, Zl. III-6487/RR/1996/T erhalten. Dieses Gebäude ist südlich der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät als unabhängiger Baukörper vorgelagert und entlang der Universitätsstraße gegenüber dem Jesuitenkolleg situiert. Nahezu das gesamte Grundstück ist unterkellert und integraler Bestandteil der SOWI-Garage. Neben den 156 Autoabstellplätzen befinden sich
in der Tiefgarage auch Technik- und Lagerräume. Da 37 Stellplätze
mehr vorhanden sind als in der Tiroler Bauordnung bzw. im Baubescheid normiert, wurden wie bereits erwähnt davon 26 KfzAbstellplätze dem östlich anschließenden Büro- und Geschäftshaus in
der Kaiserjägerstraße 1 zugeordnet und nachgewiesen.
Mit Bescheid vom 27.11.1997, Zl. III-4615/RR/1997/T wurde der Investor GmbH die beantragte Baubewilligung für eine Änderung der Tiefgarage im Anwesen Kaiserjägerstraße 1 und Universitätsstraße 15, 15a
mit der Verpflichtung, dass die beiden erlassenen Erstbescheide vom
16.06.1997, Zl. III-6486/RR/1996/T und Zl. III-6487/RR/1996/T hinsichtlich der für die bewilligte Tiefgarage festgesetzten Auflagen auch weiterhin Gültigkeit haben und bescheidmäßig umzusetzen bzw. einzuhalten sind, erteilt.
Da die Erstbewilligungen im wesentlichen drei Garagenbereiche vorsahen (SOWI-Garage, Garage-Universitätsstraße und Garage-Kaiserjägerstraße), hat die Investor GmbH um eine Planänderung angesucht,
in welcher die Garagenbereiche SOWI und Kaiserjägerstraße zusammengefasst werden, wobei im Bereich der Grundstücksgrenzen zwischen SOWI und dem Investorengebäude eine neue Durchfahrt geschaffen wurde. Die Garage an der Universitätsstraße wurde mit dem
südlichen Teil der Garage-Kaiserjägerstraße zusammengefasst. Die
Gesamtanzahl der Autoabstellplätze (Kaiserjägerstraße: 49 Stellplätze,
Universitätsstraße: 156 Stellplätze) erhöhte sich aufgrund der Umorganisation von 205 auf 211 Abstellplätze (Kaiserjägerstraße: 37 Stellplätze und Universitätsstraße: 174 Stellplätze).
Der Stadtmagistrat Innsbruck, Abteilung III, Planung und Baurecht hat
der Investor GmbH die gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer öffentlichen Tiefgarage
im Anwesen Universitätsstraße 15 und 15a sowie Kaiserjägerstraße 1
mit Bescheid vom 05.03.1998, Zl. III-5853/RR/1997/T erteilt. Die Tief…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-04396/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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