Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 02-Jaenner.pdf
- S.22
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gen der Familie Millonig gemacht wurden.
Ich lasse mir nichts unterstellen und habe
zu dieser Familie kein Nahe- oder
Verwandtschaftsverhältnis, sondern ich
trete konsequent dafür ein, dass sich
BürgerInnen auf Aussagen und Versprechungen, speziell auch von der Politik,
verlassen können, welche wir jetzt
einlösen können. Ich mache das mit
gutem Gewissen.
GR Ing. Krulis, wir arbeiten sehr gut
zusammen. Bringe jetzt bitte nicht das
Argument ein, die Fachmeinung der Mag.Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung
und Integration hätte gelautet ...
Wir haben im Bauausschuss nicht zum
ersten Mal, auch zum Ärgernis von GR
Mag. Fritz, der Fachmeinung wohlweislich
und mit guter Begründung und aufrechtem
Herzen widersprochen oder diese ignoriert. Das ist absolut kein Argument für
mich und ich ändere meine Meinung nicht,
da ich keine Fahne im Winde bin. Ich
bleibe konsequent dabei und stimme in
jedem Falle für die Verbauung dieses
Grundstückes.
GR Eberharter: Bgm.-Stellv. Gruber hat
mich mit seinem Mut gereizt. Inzwischen
ist es so, dass es heute mehr Mut
benötigt, ja als nein zu sagen.
StRin Dr.in Pokorny-Reitter: Ich denke,
dass diese vorliegenden Tagesordnungspunkte wesentlich und wichtig für eine
bauliche Haltung dieses Gemeindrates
sind und die unterschiedlichen Meinungen,
die hier präsentiert werden.
Sie zeigen auch die Frage auf: "Wie geht
man dazu hin?" Ich sehe ein, welche
Vorstellungen und Wünsche hier von
einzelnen Familien präsentiert werden.
Ich möchte zum Abtreten des Straßengrundes noch etwas sagen. In welcher
Höhe und ob es eine Entschädigung dafür
gegeben hat, weiß ich nicht. Es waren
entlang dieser Parzellen im nord-östlichen
Bereich des Schusterbergweges zirka
340 m2. Hätte es das nicht gegeben, wäre
enteignet worden. Alle wissen, dass es im
Straßenbauverfahren auch andere
Maßnahmen gibt, um zu einer Straße zu
kommen. Es ist nicht notwendig, es auf die
Großzügigkeit eines/einer Eigentümers/in
ankommen zu lassen.
GR-Sitzung 20.1.2011
Ich habe jetzt natürlich keine Bilder der
Topografie von früher vorliegen. Aus dem
Privatgutachten, welches von der Familie
Millonig in Auftrag gegeben wurde, (das ist
eine seriöse Angelegenheit und ich
möchte es nicht in Frage stellen oder
kritisieren) geht ganz klar hervor, dass nur
durch die Verbreiterung und das Abtreten
dieser 340 m2 die Hangkante nach oben
gelegt wurde, da eine Stützmauer in einer
Höhe von vier Metern gebaut wurde.
Früher ging die Hangkante bis zum
Schusterbergweg hinunter. Aus dem
Privatgutachten geht auch hervor, dass
dafür Obstbäume - offensichtlich vom
Grundstückseigentümer - gefällt wurden
und diese Steilmauer auf diese Höhe
aufgeschlichtet wurde. Das ist auch ein
Faktum.
Mein großes Bedenken, das ich mit der
Frau Bürgermeisterin, mit einer gewissen
Anzahl von GemeinderätInnen und mit
einigen MitgliederInnen innerhalb der SPÖ
teile, ist, dass wir hier einen Präzedenzfall
schaffen. Wir werden innerhalb der SPÖ
unterschiedlich stimmen.
GR Mag. Fritz, es wird kein/e künftiger/e
BauwerberIn, welche/r eine ähnliche
rechtliche Ausgangssituation hat, nämlich
einen Antrag auf Änderung des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) an
die Tiroler Landesregierung, sagen, dass
er/sie es einsieht, denn das am Schusterbergweg ist ein ganz anderer Fall.
Meiner Meinung nach werden wir uns alle
mit einer großen Anzahl derartiger
Ansuchen beschäftigen müssen und ich
befürchte, dass auch der Fall Hötting
(Grundstück Rudolf Heis) wieder kommen
wird und und und ... Deshalb habe ich
große Bedenken.
GR Mag. Fritz, Du kennst die Gesetzeslage hier im Gemeinderat sicherlich am
besten. Das Tiroler Raumordnungsgesetz
(TROG) stellt Deiner Meinung nach dort
keine öffentlichen Interessen gegen diese
Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO). Das ist nicht die
richtige Formulierung. Im Gesetz steht:
"Das Tiroler Raumordnungsgesetz
(TROG) verlangt, dass wichtige, öffentliche Interessen und im öffentlichen
Interesse gelegenen Gründe dafür