Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 11-Dezember-Budget.pdf

- S.110

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25 %. Ich glaube nicht, dass die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG)
oder die anderen gemeinnützigen
Wohnbaugesellschaften besonders erfreut
wären, wenn sie 25 % weniger Mieteinnahmen haben, und das nur deshalb, weil
sich das Liberale Innsbruck das so
vorstellt.
GR Mair, die Förderung von Schallschutzfenstern hängt nicht an den Richtlinien.
Das hängt daran, dass nicht die Mieterinnen bzw. Mieter die Fenster austauschen,
sondern das müssten die Eigentümerinnen bzw. Eigentümer tun und diese
bekommen nur eine Beihilfe. Die Eigentümerinnen bzw. Eigentümer suchen
deshalb nicht um Förderung an, weil sie
nicht in diesen Wohnungen wohnen. Es ist
auch verständlich, dass die Mieterinnen
bzw. Mieter sich nicht verschulden
möchten, aber das liegt nicht an den
Richtlinien.
Nun noch zur Überarbeitung der Wohnungsrichtlinien: Im Feber 2007 werden es
vier Jahre, dass wir die überarbeiteten
Richtlinien im Gemeinderat mit großer
Mehrheit beschlossen haben. Speziell für
die jungen Menschen hat es sicher einige
Verbesserungen und Erleichterungen
gegeben.
Früher konnte sich jemand, der zu Hause
über ein Zimmer verfügt hat, nicht bei der
Stadt Innsbruck für eine Wohnung
anmelden. Jetzt wurde eingeführt, dass
man sich mit 25 Jahren für eine Wohnung
melden kann, auch wenn man zu Hause
über ein eigenes Zimmer verfügt.
Ich gebe GR Mag. Kogler Recht, dass das
spät ist, da der Ansuchende nach Antragstellung noch drei bzw. vier Jahre warten
muss. An der vorliegenden Grafik kann
man sehr gut die Öffnung, die wir im
Rahmen der Kontingentregelung für
Angehörige aus Drittstaaten gemacht
haben, sehen.
Wir haben eine Erleichterung für Lebensgemeinschaften geschaffen, indem wir die
Dauer des Zusammenlebens reduziert
haben. Ebenfalls hat es im Zuge des
Antidiskriminierungsgesetzes für gleichgeschlechtlich Liebende eine Neuregelung
gegeben und auch die Kinderpunkte
wurden neu geregelt. Das waren die
GR-(Budget-)Sitzung 14.12.2006 und 15.12.2006

Veränderungen, die damals gemacht
wurden.
So schlecht sind unsere Wohnungsrichtlinien nicht, da die Gemeinden von ganz
Tirol unsere neuen Wohnungsrichtlinien
anschauen wollten. Vor kurzem ist sogar
die Stadt Salzburg auf uns zugekommen
und hat gesagt, dass wir die besten
Wohnungsrichtlinien von ganz Österreich
haben, worauf ich sehr stolz bin.
(Bgm. Zach: Nur übernehmen sie diese
Richtlinien nicht, weil es die teuersten
sind.)
Wir werden sehen, was die Stadt Salzburg
davon übernimmt.
(Bgm. Zach: Sie bewundern uns dafür.)
Immer dann, wenn geänderte gesellschaftliche Bedingungen vorliegen, sind
Regelungen neu zu erarbeiten. Auch ich
glaube, dass die Wohnungsrichtlinien zu
überarbeiten sind. Wir haben geänderte
gesellschaftliche Bedingungen, speziell
was die Mischung der Bevölkerung betrifft.
In diesem Zusammenhang ist es mir ganz
wichtig, dass wir auch bei der Vergabe
Wert darauf legen müssen, dass sich alle
Bevölkerungsgruppen in unseren städtischen und gemeinnützigen Wohnungen
wieder finden, weil wir nur dann einen
sozialen Frieden haben werden.
Diejenigen die meinen, dass man sich jetzt
locker für eine städtische Wohnung
anmelden kann, mögen im Internet die
Richtlinien lesen. Eine Befristung ist kein
Grund für eine Wohnungsanmeldung.
Gerade vor wenigen Tagen ist aus diesem
Kreis jemand zu mir gekommen und hat
gesagt, dass sie eine Frau kennt, die als
Alleinerzieherin in der Stadt Innsbruck in
einer privaten Wohnung wohnt, welche
schimmelig ist. Schimmel allein ist kein
Grund für die Anmeldung einer städtischen Wohnung. Die Wohnung ist groß
genug und nicht zu teuer.
Es gibt noch viele Ausschließungsgründe
und deshalb sollte man sich wirklich mit
den Wohnungsrichtlinien auseinandersetzen, bevor man nur Vorsorgeanmeldungen bei der Stadt Innsbruck macht.
(Beifall)