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Jahr: 2003

/ Ausgabe: 11-Dezember-Teil1.pdf

- S.49

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- 1686 -

als sonst. Das wird, wenn die Sperre der Arzler Straße aufgehoben ist, wieder korrigiert werden. Man ist schon dabei, sich darüber Gedanken zu machen und Maßnahmen zu setzen.
Zum Beginn der Tempo 30 km/h-Zone vor dieser Tiefgaragenausfahrt, muss man sagen, dass die Tiefgaragenausfahrt aus diesem Gebäude auch für die Verordnung verantwortlich. Es ist das nicht das Verschulden der Mag.-Abt. II, Straßen- und Verkehrsrecht, dass dort diese
Tiefgaragenausfahrt genehmigt worden ist, weil wir dafür nicht zuständig
sind. Die Zuständigkeit bei der Bewilligung von Tiefgaragenausfahrten
liegt im Bereich der Mag.-Abt. VI, Tiefbau. StR Dr. Pokorny-Reitter wird
mir das bestätigen.
Ich halte dies ohnedies für falsch, weil ich glaube, dass die
Mag.-Abt. III, Verkehrsplanung, sagen soll, ob eine Tiefgaragenausfahrt
aus einem Bau verkehrstechnisch möglich ist oder nicht. Diese angesprochene Tiefgaragenausfahrt befindet sich unmittelbar vor einer Kurve. Es ist
dort wirklich die Sicht zu schlecht. Es ist vorgesehen nach beiden Seiten,
um nicht lange Umwege zu haben, aus der Tiefgarage ausfahren. Es ist
schon ein Spiegel angebracht worden, aber diese Spiegel verzehren doch
sehr stark. Richtigerweise, wenn man diese Tiefgaragenausfahrt dort bewilligen hätte sollen, was ich bezweifle, hätte man dem Betreiber damals
gleich eine Ampel aufzwingen müssen, die sicherstellt, dass bei einer Ausfahrt aus der Tiefgarage die Ampel auf rot steht. Das war aber außerhalb
unserer Kompetenz. Das wollte ich nur klar stellen.
MB: (gegen GR Engelbrecht und
GR Mag. Kogler)
Die beantragte Verkehrsmaßnahme wird gemäß Beilage genehmigt.

GR-Sitzung 4.12.2003