Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 11-Dezember-Teil1.pdf

- S.51

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- 1688 -

B: Antrag des Bau- und ProjektAusschusses vom 24.11.2003:
Die Auflage des Entwurfes des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. DH B4, Innsbruck - Dreiheiligen, Bereich zwischen Bienerstraße, Ing.-EtzelStraße, Kohlstattgasse, Jahnstraße, Zeughausgasse, Dreiheiligenstraße und
Sill (gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2001) wird beschlossen.

19.

III 5401/2003
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. DH B4/1, Innsbruck - Dreiheiligen, Bereich zwischen Bienerstraße, Ing.-Etzel-Straße, Kohlstattgasse, Jahnstraße, Zeughausgasse, Dreiheiligenstraße und Kapuzinergasse, gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2001
------------------------------------------------------------------GR Ing. Krulis: Der Bau- und Projekt-Ausschuss empfiehlt
dem Gemeinderat einstimmig:
B: Antrag des Bau- und ProjektAusschusses vom 24.11.2003:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. DH B4/1, Innsbruck - Dreiheiligen, Bereich zwischen Bienerstraße, Ing.-EtzelStraße, Kohlstattgasse, Jahnstraße, Zeughausgasse, Dreiheiligenstraße und
Kapuzinergasse, gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2001, wird beschlossen.
Es handelt sich dabei um den ergänzenden Bebauungsplan, in dem das Areal des Zeughauses, das Siebenkapellenareal und die zwei städtischen
Bauhöfe ausgenommen wurden, weil man noch nicht weiß, welche Projekte mittel- oder längerfristig kommen. Wir sollen hier Handlungs- und Gestaltungsspielraum haben.

GR-Sitzung 4.12.2003