Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 11-Dezember-Teil1.pdf

- S.56

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22.

III 5404/2003
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. AL - F27,
Arzl, Teilbereiche der Gpn. 263 und 1503, KG Arzl
(als Änderung des Flächenwidmungspläne Nr. AL F1, Zeichn. Nr. 2533 und AL - F25, Zeichn. Nr. 3660)
-----------------------------------------------------------------GR Ing. Krulis: Der Bau- und Projekt-Ausschuss empfiehlt
dem Gemeinderat einstimmig,
die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. AL - F27,
Arzl, Teilbereiche der Gpn. 263 und 1503, KG Arzl (als Änderung des Flächenwidmungspläne Nr. AL - F1, Zeichn. Nr. 2533 und AL - F25, Zeichn.
Nr. 3660) zu beschließen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im
Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer Kraft.

Hier handelt es sich dabei um den Bau eines Stadels, der ursprünglich im
Bereich der Pestkapelle vorgesehen war. Dieses Vorhaben ist dort aber einfach von der gesamten Zufahrtssituation nicht umsetzbar. Auch im Sinne
des damaligen Stadelkonzeptes wollte man einen anderen Standort genehmigen. Dieser Bereich wird wieder in die alte Widmung zurückgeführt und
der Stadel im ursprünglichen Bereich errichtet.
StR Dr. Gschnitzer: Ich muss bei diesem Punkt ausdrücklich
darauf hinweisen, dass die Mag.-Abt. III, Stadtplanung, von Anfang an den
zuerst gewidmeten Standort als falsch und nicht geeignet bezeichnet hat.
Das hat sich dann tatsächlich so herausgestellt, aber es war ein enormer
Zeitverlust damit verbunden. Das wollte ich nur klar stellen. Die Idee der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, war von Beginn an richtig. Dass man jetzt
wieder bei der Lösung gelandet ist, die wir immer vorgeschlagen haben,
zeigt, dass es unnötig war, sich zuerst den anderen Interessen zu beugen.
GR Schreiner: StR Dr. Gschnitzer hat es richtig gesagt, dass
dem Wunsch jetzt Rechnung getragen wird. Man muss auch den Bauern

GR-Sitzung 4.12.2003