Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 11-Dezember-Teil2-Budget.pdf

- S.51

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- 1751 -

Demgegenüber hat man weit mehr Einsehen mit Leistungen
der Desinfektionsanstalt, deren Dienste hauptsächlich von kommerziellen
Nutzern in Anspruch genommen werden: Hier wird keine Erhöhung vorgeschlagen. Die Begründung ("kumulative Erhöhungen der vergangenen drei
Jahre liegen bereits über der angesetzten Teuerungsrate") erscheint bei Erhöhungen von 2 % bzw. 3 % der letzten Jahre nicht schlüssig, wo doch im
Bereich der Kindergärten in derselben Zeit weit größere Erhöhungen stattfanden.
Warum eine Erhöhung von 2,25 % für die von der Stadt Innsbruck durchgeführten Konzerte beantragt und gleichzeitig für deren Aussetzung wegen der stagnierenden Besucherzahlen etc. plädiert wird, ist unklar. Wir werden nur dann unsere Zustimmung geben, wenn die Konzerte
als tatsächlich sinnvoll und machbar erscheinen.
Budgetzahlen sagen viel, aber längst nicht alles. Geld kann in
der Folge effizient oder ineffizient eingesetzt werden. Einmal mehr darf ich
an die überfällige Überarbeitung der Subventionsordnung aus dem
Jahr 1978 erinnern, deren letztes mir zugängliches Lebenszeichen mit der
offensichtlich erfolglosen Befassung verschiedener Gremien aus dem
Jahr 2000 stammt.
Ob die Auslagerung in immer neue - nominell - eigenständige
Gesellschaften der richtige Weg ist, muss bezweifelt werden. Warum sollen
dieselben städtischen Mitarbeiter unter einem anderen Firmennamen plötzlich effizienter arbeiten? Die Aushöhlung des Gemeinderats geht mit dem
Verlust politischer Verantwortung Hand in Hand. Diese politische Verantwortung ist allemal besser als der dauernde Versuch von Gewinnmaximierung, welcher zum Beispiel viele Mieter der früheren städtischen Wohnungen verunsichert.
Effizienter Einsatz von Mitteln ist nur in Zusammenarbeit mit
der betroffenen Bevölkerung möglich, welche aber nicht zuletzt durch geheime Ausschüsse nicht rechtzeitig informiert und an der Mitsprache gehindert wird. Dringende Anfragen und Anträge gehören wieder an den Sitzungsbeginn und Bürgervertretungen müssen sich rechtzeitig artikulieren
können. Ein zeitgemäßes Stadtrecht bietet die Möglichkeit, die Bevölkerung rechtzeitig in Entscheidungsprozesse einzubinden, dadurch zu moti-

GR-(Budget-)Sitzung 4.12.2003