Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 11-Dezember-Teil2-Budget.pdf
- S.179
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- 1879 -
Diese Gutachter, die im Gestaltungsbeirat sitzen, sollen Fachleute sein und nach Möglichkeit aus dem Ausland kommen, was finanziell
- das wird sich noch zeigen - nicht unbedingt irrelevant sein dürfte. Dies ist
sicherlich ein zusätzlicher Kostenfaktor und es werden nicht viele Gemeinden einen solchen Gestaltungsbeirat einrichten können. Ich hoffe, dass dies
in der Stadt Innsbruck der Fall sein wird.
Abschließend möchte ich wiederholen, dass im neuen Tiroler
Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG) die Vollziehung zur Aufgabe
gemacht wird, nicht nur auf die Bewahrung historischer Architektur zu achten, sondern eine Synthese zwischen historischer und moderner Architektur
anzustreben. Örtliche Bautradition hat Bedeutung, aber auch die moderne
Architektur. Das neue Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG)
soll helfen, hier eine größere Flexibilität zu erzielen.
Das klingt alles schön und gut, aber es wird sich erst in der
Praxis zeigen, wie sehr das neue Stadtkern- und Ortsbildschutzgesetz
(SOG) den Anliegen der Denkmalpflege und des Ensembleschutzes gerecht
werden kann und inwiefern die Bedürfnisse und Wünsche der Architekten,
auf die ja das neue Gesetz ganz maßgeblich zurückgeht, berücksichtigt
werden. Letztlich wird - wie so oft - alles von der personellen Zusammensetzung des Sachverständigenbeirates abhängen.
Wie auch immer man zum neuen Stadtkern- und Ortsbildschutzgesetz (SOG) steht, eine Reform war notwendig. Wir werden sehen,
wie wir in der Stadt Innsbruck damit zurande kommen. Sicherlich und positiv damit verbunden ist eine Überarbeitung an einer detaillierten Aufnahme des historischen Bestandes, vor allem im Hinblick auf die Festlegung
charakteristischer Gebäude ist dies sinnvoll und notwendig. Das neue
Stadtkern- und Ortsbildschutzgesetz (SOG) ist auch präziser und detaillierter als das alte Gesetz; das allein ist als wesentlicher Fortschritt zu werten.
Dass die Gestaltung eine Rolle spielt und moderne Architektur
prinzipiell nicht ausgeschlossen wird - was in der Praxis bisher nicht der
Fall war - ist als Vorteil zu werten, gibt aber keinen Persilschein für jegliche Art von Architektur, sondern zielt in erster Linie darauf ab, wenn, dann
Qualität zuzulassen. Wir hoffen, dass in diesem Sinne gearbeitet wird. Vielen Dank für Ihre Geduld. (Beifall)
GR-(Budget-)Sitzung 4.12.2003