Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 11-Dezember-Teil3-Budget.pdf

- S.27

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- 1923 -

men haben. Hier muss man Tag und Nacht sowie an den Wochenenden im
Einsatz sein. Die Bezahlung, die damals seitens der Stadtgemeinde Innsbruck angeboten wurde, war unbefriedigend. Es war nicht mehr möglich
Frauen oder Männer zur Betreuung zu bekommen, obwohl die Stadtgemeinde Innsbruck eine solche Einrichtung dringend benötigen würde.
GR Engelbrecht tut immer so, als würde man im Bereich der
Sozialhilfe beliebig Mittel vergeben können. Das ist alles gesetzlich geregelt. Überall dort, wo es Zuwendungen gibt, gibt es einen Missbrauch, mit
dem man jedoch leben muss. Ich glaube jedoch, dass man deshalb das
Ganze nicht in Frage stellen kann.
Abschließend darf ich mich für die sehr konstruktive Diskussion und Debatte bedanken. Ich habe aus früheren Jahren auch noch andere
Diskussionen in Erinnerung, wo ideologische Positionen stärker betont
wurden. Für mich ist das ein hervorragender Beitrag für ein gutes soziales
Klima in der Stadt Innsbruck. (Beifall)
StR Dr. Pokorny-Reitter: In der Mag.-Abt. IV, Wohnungsservice, gibt es drei wesentliche Schwerpunkte: Das ist die Wohnbauförderung, die Wohnungsvergabe sowie die Schlichtungs- und Parifizierungsstelle. Ich darf über die drei verschiedenen Bereiche referieren und die Tätigkeiten des heurigen Jahres vortragen. Grundsätzlich ist es absolut gerechtfertigt, dass diese Tätigkeiten in der Gruppe 4, Soziale Wohlfahrt und
Wohnbauförderung, enthalten sind. Es sind dies in weiten Bereichen Tätigkeiten, die in den Sozialbereich fallen.
Ich möchte mit der Mag.-Abt. IV, Schlichtungs- und Parifizierungsstelle, beginnen. Auf Grund des Mietrechtsgesetzes ist vorgesehen,
dass Städte Schlichtungsstellen einzurichten haben. In der Mag.-Abt. IV,
Schlichtungs- und Parifizierungsstelle, sind vier Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter beschäftigt. Ihre Aufgabe besteht darin, alle Mieterinnen und Mieter, aber auch die Vermieterinnen und Vermieter, hinsichtlich Miete, Betriebskostenabrechnungen, Notwendigkeit einer Instandsetzung oder Sanierung usw., zu informieren.
Die Mag.-Abt. IV, Schlichtungs- und Parifizierungsstelle, hat
nicht die Aufgabe zu streiten, sondern - wie der Name sagt - zu schlichten.
Natürlich wird diese Stelle in erster Linie von Mietern aufgesucht. Es gibt

GR-(Budget-)Sitzung 5.12.2003