Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 11-Dezember-Teil3-Budget.pdf

- S.28

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 11-Dezember-Teil3-Budget.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2003
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 1924 -

aber immer wieder auch Vermieterinnen und Vermieter die Probleme damit
haben, wenn es zum Beispiel darum geht, dass ein Haus durch Satellitenschüsseln verunstaltet ist. Hier wird dann die Mag.-Abt. IV, Schlichtungsund Parifizierungsstelle, befragt und miteinbezogen, ob dies gesetzlich zulässig ist oder ob es untersagt werden kann. Das sind die täglichen Dinge,
mit denen die Mag.-Abt. IV, Schlichtungs- und Parifizierungsstelle, befasst
ist.
Ich möchte ein Beispiel aufzeigen, damit man sieht, dass es
auch krasse Beispiele gibt, die gerade bei Ausländern oder besonders bei
sozial schwachen Personen vorkommen. Bei einem Mieter aus dem Stadtteil Hötting hat es eine Anfrage gegeben, da es zu einer Überprüfung der
Miete gekommen ist. Der Vermieter hat behauptet, dass es sich um eine
Wohnung der Kategorie A handelt. Eine Wohnung der Kategorie A setzt
gewisse Qualitätsmerkmale, wie zum Beispiel eine Heizung, ein Bad und
eine abgeschlossene Einheit mit einer Küche, voraus.
Die Mag.-Abt. IV, Schlichtungs- und Parifizierungsstelle,
muss sich die Wohnung vor Ort ansehen, da man dem Papier nicht immer
trauen kann. Es hat sich dann in diesem Fall herausgestellt, dass sich die
Küche und das Bad am Gang befinden und diese Räumlichkeiten von den
anderen Mietern mitbenützt werden. Im Sinne des Mietrechtsgesetzes handelt es sich bei dieser Wohnung um eine Substandardwohnung und daher
darf nur die niedrigste Kategorie verrechnet werden. Dementsprechend hat
die Mag.-Abt. IV, Schlichtungs- und Parifizierungsstelle, den Vermieter
informiert.
Die meisten Fälle, die an die Mag.-Abt. IV, Schlichtungs- und
Parifizierungsstelle, herangetragen werden, werden einvernehmlich gelöst.
Entweder sieht die Mieterin und der Mieter, dass die Höhe der Miete zu
Recht verlangt wird oder die Vermieterin bzw. der Vermieter sieht, dass die
Miete oder die Betriebskostenabrechnung zu hoch sind. Wenn die Parteien
mit der Entscheidung der Mag.-Abt. IV, Schlichtungs- und Parifizierungsstelle, nicht einverstanden sind, können sie das Bezirksgericht anrufen.
Es gibt im Tätigkeitsbericht 2003 des Referates Schlichtungsund Parifizierungsstelle eine Statistik, wie viele Verfahren eingeleitet wurden. Entscheidend ist aber die Zahl der Beratungen in der Mag.-Abt. IV,

GR-(Budget-)Sitzung 5.12.2003