Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 11-Dezember-Teil3-Budget.pdf
- S.29
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- 1925 -
Schlichtungs- und Parifizierungsstelle. Es finden durch die in diesem Referat insgesamt vier beschäftigten Personen, wobei eine Person davon im
Sekretariat ist, im Jahr zirka 3.000 Beratungen statt, was eine erkleckliche
Zahl ist.
Die Mag.-Abt. IV, Schlichtungs- und Parifizierungsstelle, ist
nicht nur für diese Mietrechtsangelegenheiten, sondern auch für Parifizierungen zuständig. Im heurigen bzw. im letzten Jahr wurde die Mag.Abt. IV, Schlichtungs- und Parifizierungsstelle, durch die Frage des Verkaufs von Wohnungen der BUWOG-Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft
für Bundesbedienstete GesmbH stark beansprucht.
Wir alle wissen, dass die BUWOG-Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft für Bundesbedienstete GesmbH die Mieter einladen
musste, die Wohnungen zu kaufen. Allerdings war es so, dass die Einladungen und Schreiben, welche die Mieterinnen und Mieter erhalten haben,
äußerst mangelhaft waren und zahlreiche Unterlagen bzw. Informationen
fehlten. Die Mag.-Abt. IV, Schlichtungs- und Parifizierungsstelle, wurde
von diversen Mietergemeinschaften der BUWOG-Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft für Bundesbedienstete GesmbH immer wieder ersucht,
dem nachzugehen. Die Mag.-Abt. IV, Schlichtungs- und Parifizierungsstelle, hat Unterlagen verlangt und in vielen Bereichen ist es mit deren Unterstützung auch zu einem Kaufvertrag gekommen, der beide Teile zufrieden
gestellt hat.
Man sieht, dass es sich um einen Tätigkeitsbereich handelt,
der gesetzlich vorgesehen und für die Stadt Innsbruck von großer Bedeutung ist. Es wird vermutlich im Jahr 2005 noch einmal zu einer wesentlichen Änderung kommen. Dies deshalb, da derzeit im Außerstreitgesetz
vorgesehen ist, dass bei einem Gerichtsverfahren beide Teile die Kosten
selbst tragen müssen. Es vor kurzem wurde von der Österreichischen Bundesregierung beschlossen, dass ab 1.1.2005 der obsiegende Teil seine Kosten vom unterliegenden Teil verlangen kann.
Es ist also davon auszugehen, dass es in Zukunft noch mehr
Beratungen geben wird, weil die Information und Beratung der Mag.Abt. IV, Schlichtungs- und Parifizierungsstelle, von den Mieterinnen bzw.
Mietern den Kostendruck wegnimmt. Es ist entscheidend, wenn man relativ
GR-(Budget-)Sitzung 5.12.2003