Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 11-Dezember-Teil3-Budget.pdf
- S.30
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 1926 -
sicher sein kann, dass man entweder ein Verfahren gewinnt oder verliert
und es daher keinen Sinn hat, ein Gerichtsverfahren einzuleiten. Die Stadt
Innsbruck muss also ab 1.1.2005 darauf gefasst sein, dass die Beratungen
intensiver werden. Das war der eine Bereich.
Der zweite Bereich ist die Wohnbauförderung, Wohnhaussanierung und Mietzinsbeihilfe. Diesbezüglich sind in meinem Tätigkeitsbericht Unterlagen zu finden. Hinsichtlich Wohnbauförderung und Wohnhaussanierung werden Anträge angenommen und bearbeitet, aber die Auszahlung erfolgt nicht aus städtischen Mitteln, wobei es sich bei der Mietzinsbeihilfe anders verhält. Nicht in allen Gemeinden Tirols gibt es eine
Mietzinsbeihilfe, aber die Stadt Innsbruck hat schon lange eine Mietzinsbeihilfe.
Ich sehe keine Gefahr, dass die anderen Leute wegen der
Mietzinsbeihilfe in die Stadt Innsbruck ziehen. Das hätte aber den Vorteil,
dass die Stadt Innsbruck möglichst viele Bewohnerinnen und Bewohner
hat. Es wäre dann bei der nächsten Volkszählung vielleicht auf Grund unserer Einwohnerzahl möglich, dass die Steuerüberweisungen von Seiten
des Bundes wieder höher werden.
In der Stadt Innsbruck gibt es schon lange eine Mietzinsbeihilfe und diese Entwicklung ist beachtlich. Im Jahr 2000 hat es 3.779 Anträge
gegeben und im Jahr 2003 werden es voraussichtlich 5.000 Anträge sein.
Innerhalb von drei Jahren ist dies ein gewaltiger Anstieg von mehr als
25 %, der sich natürlich auf die Zahlungen auswirkt. Der Anteil der Stadt
Innsbruck beträgt 30 % und 70 % werden vom Land Tirol bezahlt.
Der Anteil der Stadt Innsbruck war im Jahr 2000 ein Betrag in
der Höhe von € 1,673.000,-- und wird im heurigen Jahr voraussichtlich
€ 2,1 Mio betragen. Ich darf schon meinen Dank an die Mitglieder des Gemeinderates richten, dass die Stadt Innsbruck trotz dieser steigenden budgetären Belastung nach wie vor eine Mietzinsbeihilfe gewährt.
Wenn man das auf die Mietzinsbeihilfe, die jeder Einzelne
erhält, umlegt, ist es nicht so, dass er wesentlich mehr Mietzinsbeihilfe erhält. Ich habe mir ausgerechnet, dass jede einzelne Antragstellerin oder jeder einzelne Antragsteller gerade die Inflationsabdeckung erhält. Es ist so,
dass offensichtlich auf Grund der Einkommenssituation, aber auch auf
GR-(Budget-)Sitzung 5.12.2003