Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 11-Dezember-Teil3-Budget.pdf

- S.49

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- 1945 -

linien der Europäischen Union (EU) eine Kann-Bestimmung, dass bei verschiedenen Projekten verschärfte UVP-Bestimmungen greifen sollen.
Diese Bestimmungen gehen so weit, dass, wenn man eine Gemeindestraße baut, auf der am Tag mehr als 2.000 Fahrzeuge fahren, ein
UVP-Prüfungsverfahren durchgeführt werden muss. Das wäre natürlich ein
unglaublicher Mehraufwand an Verwaltung und Kosten. Ich weiß nicht, ob
diese Verordnung verhindert werden kann. Es wurden beispielsweise in
Osttirol verschiedene Dörfer und selbstverständlich auch die Stadt Lienz
genannt, und das halte ich für eine sehr problematische Entwicklung.
Die Landesforstdirektion der Tiroler Landesregierung - meine
ehemalige Abteilung - ist dabei, eine Statuserhebung über die Stadt Innsbruck zu machen, welche Ende Dezember 2003 vorliegen wird. Diese Statuserhebung soll insbesondere beinhalten, woher dieser lungengängige
Feinstaub kommt. Natürlich wissen wir, dass der Staub von Dieselfahrzeugen, Hausbrand, Feuerungsquellen, Straßen- bzw. Gummiabrieb, aber auch
von der Salz- und Splittstreuung, kommt. Es handelt sich hierbei nämlich
um Salzkristalle, die das verursachen. StR Dr. Pokorny-Reitter habe ich
erst auf Grund einer Sitzung des Umweltausschusses des Österreichischen
Städtebundes zu einem Gespräch eingeladen, um zu klären, ob wir jetzt
verstärkt Salz streuen und allenfalls auf welchen Straßen. Diese Diskussion
ist neu in Gang gekommen.
Ich darf noch den Umweltplan der Stadt Innsbruck samt Maßnahmenkatalog, der heuer im Gemeinderat diskutiert wurde, ansprechen.
Gleichzeitig darf ich jedoch kritisch anmerken, dass das Referat Umwelttechnik und Abfallwirtschaft, leider von der Mag.-Abt. VI, Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt, weggekommen ist und der Mag.-Abt. III, Bauund Feuerpolizei, Umwelt, untergeordnet wurde, was ich nicht für gut beurteilt habe. Durch die Abtrennung von zwei Sachverständigen ist hier derzeit
eine etwas prekäre Personalsituation eingetreten.
Damit man es mir nicht vorhält, möchte ich die Problematik
der Handy-Funkmasten ansprechen. Für die Genehmigung der HandyFunkmasten ist die Mag.-Abt. III, Bau- und Feuerpolizei, gemeinsam mit
der Stadtplanung zuständig. Auch hier hat eine Fülle von Gesprächen statt-

GR-(Budget-)Sitzung 5.12.2003