Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 11-Dezember.pdf

- S.8

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5.

I OEF 129/2007
Richtlinien betreffend die
Förderaktion für SeniorInnen
zum Umbau von seniorInnengerechten Nasszellen

Bgm.in Zach: Diese Umbauten kosten
natürlich viel Geld aber sie werden für
SeniorInnen, die meistens gerne so lange
wie möglich in ihren eigenen Wohnungen
bleiben möchten, eine Erleichterung sein.
Bäder stellen eine Gefahrenquelle dar.
Wenn die SeniorInnen nun ebenerdig in
die Dusche einsteigen können, wird dies
einen positiven Effekt haben. SeniorInnen
können länger in ihren eigenen vier
Wänden bleiben und entlasten damit das
Sozialbudget, welches sich ohnehin
ständig nach oben bewegt. Dies wird auch
vermehrt in der Zukunft der Fall sein.
GR Kritzinger: Ich möchte einige Worte
des Dankes an die Frau Bürgermeisterin,
den Innsbrucker Gemeinderat, im Speziellen an GRin Springer und Mag. Verdross,
Leiter der Mag.-Abt. IV, Wohnungsservice,
richten. Ich habe mich umgehört und es
gibt in keinem anderen österreichischen
Bundesland eine derartige Einrichtung. Es
gibt zwar Förderungen für Bäder und
dergleichen mehr, für Duschen ist das
jedoch nicht Fall. Dafür möchte ich mich
herzlich bedanken.
Bgm.in Zach: Ich erachte die Möglichkeit
des ebenerdigen Betretens von Duschen
für ältere Menschen als einen großen
Vorteil. In diesem Zusammenhang möchte
ich StR Dipl.-HTL-Ing. Peer berichten,
dass sich eine gehbehinderte Schwester
des Ordens der Barmherzigen Schwestern ausdrücklich bedankt hat, dass sie
jetzt wieder die Straßenbahn benützen
kann. Sie kann jetzt ohne Hilfe mit zwei
Krücken ebenerdig in die Straßenbahn
einsteigen. Das bedeutet für die 78Jährige einen unheimlichen Gewinn an
Lebensqualität.
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 19.11.2008:
Beiliegende Richtlinien zur Förderaktion
für SeniorInnen zum Umbau von seniorInnengerechten Nasszellen werden angenommen.
GR-Sitzung 11.12.2008

6.

I 15393/2007
Entwurf einer Verordnung des
Gemeinderates, mit der die Verordnung über die Nebengebühren der BeamtInnen der Landeshauptstadt Innsbruck zur Jubiläumsgabe und zum Treuegeld
geändert wird

Bgm.in Zach: Hier handelt es sich um
einen Formalschritt. Es wird oft behauptet,
dass die Entlohnung im öffentlichen Dienst
nicht überragend sei. Dazu möchte ich
aber zwei Punkte zu bedenken geben:
Erstens bietet der öffentliche Dienst einen
sicheren Arbeitsplatz und zweitens gibt es
die eine oder andere Zusatzentlohnung.
Die Stadt Innsbruck bietet ihren MitarbeiterInnen unter anderem Fort- und Weiterbildungskurse an. Dazu werden MitarbeiterInnen im Mutterschutz und Karenz weiter
miteinbezogen. Es gibt eine gute Gesundheitsfürsorge und eben die Jubiläumsgabe
sowie das Treuegeld.
Diese zwei Prämien gab es schon immer.
Man könnte sagen, dass diese Prämien
auch abgeschafft werden könnten. Daran
denken wir jetzt aber nicht. Ich darf noch
anmerken, dass wir in Zeiten wie diesen
mit dem Essenszuschuss für unsere
MitarbeiterInnen etwas Wesentliches
geleistet haben.
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 19.11.2008:
Beiliegender Entwurf einer Verordnung
des Gemeinderates, mit der die Verordnung über die Nebengebühren der
Beamten der Landeshauptstadt Innsbruck
geändert wird, wird angenommen.