Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 11-Dezember.pdf
- S.9
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7.
zehn Tagen nach grundbücherlicher
Durchführung des Rechtsgeschäftes
zur spesen- und abzugsfreien Zahlungen an die Stadt Innsbruck fällig
ist.
IV 16665/2008
Stadtgemeinde Innsbruck und
Thurner Herbert, Verkauf bzw.
Tausch der im Lageplan "Arzler
Straße Nr. 94" ausgewiesenen
Teilfläche 1 von zirka 111 m² aus
dem Grundstück 2383, vorgetragen in EZ 391, Grundbuch
81103 Arzl, bzw. der ausgewiesenen Teilfläche 2 von zirka 58
m² aus dem Grundstück 1320/1,
vorgetragen in EZ 599, Grundbuch 81103 Arzl (Kreuzungsbereich Arzler Straße/Kreuzgasse)
4.
Beschluss (einstimmig):
Sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Erstellung des notwendigen Vertrages und Teilungsplanes
entstehen sowie alle in diesem Zusammenhang anfallenden öffentlichen
Abgaben, Steuern und Gebühren,
übernimmt Herbert Thurner. Hiervon
ausgenommen ist die für die Teilfläche zwei anfallende Grunderwerbssteuer, welche die Stadt Innsbruck
übernimmt.
Antrag des Stadtsenates vom 10.12.2008:
1.
Die Stadt Innsbruck als grundbücherliche Eigentümerin des Grundstückes
2383, vorgetragen in EZ 391 Grundbuch 81103 Arzl, verkauft bzw.
tauscht die im Lageplan "Arzler Straße 94" ausgewiesene Teilfläche 1 von
zirka 111 m² aus diesem Grundstück
an Herbert Thurner, Arzler Straße 94,
6020 Innsbruck.
2.
Herbert Thurner als grundbücherlicher Eigentümer des Grundstückes
1320/1, vorgetragen in EZ 599,
Grundbuch 81103, Arzl verkauft bzw.
tauscht die im oben genannten Lageplan ausgewiesene Teilfläche 2 von
zirka 58 m² an die Stadt Innsbruck.
Die Übergabe der gegenständlichen
Teilfläche erfolgt lastenfrei.
3.
Hinsichtlich des Kaufpreises wird
Folgendes vereinbart: Die Stadt Innsbruck tauscht aus ihrem Grundstück
2383 eine flächengleiche Teilfläche
gegen die im erwähnten Lageplan
ausgewiesene Teilfläche 2 von 58 m²
aus dem Grundstück 1320/1 im Verhältnis 1 : 1. Der Kaufpreis für die
darüber hinausgehende Teilfläche
aus dem Grundstück 2383 von zirka
53 m² wird in der nicht öffentlichen
Sitzung referiert.
Der Kaufpreis ist in zwei gleichen
Teilen zur Zahlung fällig, wobei die
erste Rate binnen vierzehn Tagen
nach beidseitiger Vertragsunterfertigung, die zweite Rate binnen vier-
GR-Sitzung 11.12.2008
8.
IV 15884/2008
Richtlinien zur Förderung von
personellen und/oder investiven
Maßnahmen in sozialökonomischen Betrieben, Verlängerung
des Geltungsbereiches für weitere drei Jahre
Bgm.in Zach: Die Vereine WAMS,
INSIEME, Emmaus und der Verein für
Obdachlose sind davon betroffen.
Hinausgefallen ist das Projekt "Der
Bogen", weil es hier anscheinend keinen
Bedarf mehr gibt. Ich vermute aber, dass
sich das alles wieder ändern kann. Die
Förderungen umfassen 82 Planstellen für
Menschen, die wieder Fuß fassen wollen.
Der Förderbeitrag der Stadt Innsbruck ist
dabei mit € 93.130,-- ganz ordentlich. Man
muss bedenken, dass hier 82 Menschen
geschult werden. Immer wieder kommt
dann der eine oder die andere in der
Wirtschaft unter. Ansonsten haben die
Betroffenen zumindest eine Anstellung,
machen etwas Sinnvolles, bekommen
dafür eine Bezahlung und dies baut
wiederum deren Selbstwertgefühl auf.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger übergibt
den Vorsitz an Bgm.-Stellv. Mag.
Dr. Platzgummer.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Es sind
dies sehr wertvolle Richtlinien, welche wir
jetzt wieder beschließen. Sie werden seit