Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 11-Dezember.pdf

- S.50

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- 918 -

GR Hof verlässt mit seinem Aufnahmegerät den Plenarsaal.
26.6

Verkauf der Anteile der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB) an die Tiroler Wasserkraft
AG (TIWAG) für die Stadt Innsbruck, Veranlagung, Maßnahmen
(GR Kunst)

Bgm.in Zach teilt zur Anfrage von
GR Kunst und Mitunterzeichner Folgendes
mit:
Zu Frage 1.: Gemäß den Beschlüssen des
Stadtsenates in den Sitzungen vom
8.7.2003 und 21.1.2004 wurden die Erlöse
einerseits in Form eines Spezialfonds
nach dem Investmentfondsgesetz
(InvFG) 1993 und andererseits mittels
Investitionen in lokale Immobilien veranlagt. Das ist eine höchst komplizierte
Angelegenheit. Wer sich das genauer
erklären lassen möchte, kann sich bei
Dr. Hörndler, Finanzdirektor der Stadt
Innsbruck, anmelden und sich ein
vierstündiges Seminar anhören.
Zu Frage 2.: Gerade die aktuelle Krise auf
den Finanzmärkten, welche nicht nur
Banken, sondern auch ganze Staaten an
den Rand ihrer Solvenz gebracht hat,
zeigte wiederum, dass es keine absolut
garantierten Renditen gibt bzw. solche
Garantien oftmals wertlos sind. Derzeit ist
das Fondsvermögen zum größten Teil in
Forderungswertpapiere investiert, bei
welchen die Emittenten (z. B. Staaten wie
Frankreich, Deutschland, Österreich,
Italien) für die Rückzahlung des Kapitals
und die Zinsen garantieren.
Zu Frage 3.: Diesbezügliche Maßnahmen
und notwendige Vorkehrungen werden
seit Beginn der Veranlagung im Jahr 2004
gesetzt. Die Einhaltung der maßgeblichen
Prinzipien wie Diversifikation, Granularität,
Fristenkongruenz und laufende Risikoprüfung bzw. Risikoadaptierung mittels
quantitativer Steuerungsgrößen, wird im
Zusammenwirken von zuständigen
Gremien der Stadt Innsbruck, Anlagebeirat, externem Controller und der Mag.Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteilungsverwaltung laufend sichergestellt.
Zu Frage 4.: Die Stadt Innsbruck hat das
Management der Vermögenswerte der
GR-Sitzung 11.12.2008

Raiffeisen Capital Management Gesellschaft m. b. H. als eine der drei größten
österreichischen Kapitalanlagegesellschaften übertragen. Regressansprüche
bestehen auf Basis der allgemeinen und
speziellen Rechtsnormen.
Zu Frage 5.: Die Stadt Innsbruck ist und
bleibt gegenüber den ehemaligen MitarbeiterInnen der Stadtwerke Verpflichtete
bezüglich deren Pensionen. Der Anteil an
den städtischen Pensionsverpflichtungen,
welcher durch die Veranlagungserlöse
(Kapital und Erträge) abgedeckt werden
kann, ist auch von der Performance der
Immobilien- und Kapitalveranlagung
abhängig. Die Sicherheit ist gemäß den
Anlagerichtlinien und strategischen
Vorgaben gewährleistet. Letztendlich ist
es immer noch die Stadt Innsbruck und ihr
Gemeinderat, der mit den Steuereinnahmen für die Pensionen garantiert. Jene
Beträge, welche wir bei der Veranlagung
nicht erreichen, müssen selbstverständlich
jedes Jahr zugeschossen werden.
Zu Frage 6.: Der Spezialfonds investiert
unter Einhaltung des Investmentfondsgesetzes (InvFG) 1993, der Fondsbestimmungen, der Anlagerichtlinien und der
strategischen Vorgaben, welche im Sinne
des verfolgten Anlagezieles (Pensionsrückdeckung) von entsprechender
Risikoaversion geprägt sind, auch in
Wertpapiere deren Emittenten Unternehmen sind. Emissionen der Citybank
befinden sich derzeit nicht im Portfolio. Die
diesbezügliche Selektion liegt allerdings unter Vorgabe der eingangs genannten
Normen - in Verantwortung der Raiffeisen
Capital Management Gesellschaft m. b. H.
Zu Frage 7.: Nein, weil ich keine Hellseherin bin und auch diesbezüglich keinen
Kurs machen werde.
Bgm.in Zach übergibt den Vorsitz an
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer.