Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 11-Dezember.pdf
- S.51
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 919 -
26.7
Brenner Basistunnel (BBT),
Deponierung des Aushubmaterials, Stand der Gespräche und
Verhandlungen (GR Kunst)
StR Dipl.-HTL-Ing. Peer teilt zur Anfrage
von GR Kunst und Mitunterzeichner
Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Es hat nach Auskunft der
Brenner Basistunnel SE (BBT SE)
lediglich Vorgespräche gegeben. Die
Flächen sind derzeit großteils durch
geschlossene Mietverträge mit Dritten
belastet, die der Brenner Basistunnel SE
(BBT SE) im Detail nicht bekannt sind.
Zu Frage 2.: Über die fünf in der Umweltverträglichkeitserklärung angeführten und
in der Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVP) geprüften Bodenaushubdeponien
hinaus, sind keine weiteren Standorte
vorgesehen. Die Brenner Basistunnel SE
(BBT SE) versucht das anfallende Material
möglichst vor Ort zu deponieren und
Massentransporte über das Straßennetz
gering zu halten.
Zu Frage 3: Dazu können mangels
Betroffenheit keine Angaben gemacht
werden Die Frage bezieht sich offensichtlich auf agrarrechtliche Fragestellungen
und vermutlich auf die Massenabfalldeponie Ahrental der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB). Für Bodenaushubdeponien der Brenner Basistunnel SE (BBT
SE) ist nach dem Ergebnis des Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) eine
Angleichung der Grundstücksgrenzen an
die Form des Deponiekörpers bevorzugt,
im Wege eines Flurbereinigungsverfahrens vorgesehen.
Zu Frage 4.: Bereits mit der Vorgängergesellschaft der Brenner Basistunnel SE
(BBT SE), der Brenner Basistunnel EWIV,
haben wiederholt Gespräche stattgefunden. Die Durchführung des Erkundungsprogramms (Bohrungen etc.) bedurfte
einer Reihe von behördlichen Genehmigungen. Auch fanden Abstimmungsgespräche betreffend Baumaßnahmen statt.
Die Umweltverträglichkeitserklärung wie
auch das Umweltverträglichkeitsgutachten
haben gezeigt, dass ein Konflikt mit der
örtlichen Raumplanung nur betreffend der
angedachten Nachnutzung von Teilen des
Frachtenbahnhofs Innsbruck-Hauptbahnhof gegeben ist. Ein Anpassungsbedarf an
GR-Sitzung 11.12.2008
eine überörtliche Planung des Bundes
erscheint gegenwärtig nicht gegeben.
Sämtliche Deponien liegen im Freiland im
Sinne des Tiroler Raumordnungsgesetzes
(TROG).
Zu Frage 5.: Die geplante Bodenaushubdeponie betrifft die Stadt Innsbruck im
Bereich einzelner für den allgemeinen
KFZ-Verkehr gesperrter Wegstücke. Die
Agrargemeinschaft Gemeinschaftswald
Vill ist mit mehreren Waldgrundstücken
am westlichen Abhang der Autobahn im
Ausmaß von zirka 11.000 m² betroffen. Es
haben bislang keine Gespräche stattgefunden. Die Brenner Basistunnel SE (BBT
SE) hat auch im Hinblick auf die gegenwärtige Rechtsunsicherheit nach dem
Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes
zum Fall Mieders von Gesprächen mit der
Agrargemeinschaft Abstand genommen.
Seitens des Vorstandsvorsitzenden der
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB)
wird mitgeteilt, dass die Brenner Basistunnel SE (BBT SE) eine Tunnelausbruchdeponie am südlichen Ausgang des Ahrentals, südwestlich der Brennerautobahn, zur
Genehmigung eingereicht hat. Die von
dieser Deponie betroffenen Liegenschaften stehen in keinem Zusammenhang mit
der Deponie Ahrental, welche östlich der
Autobahn liegt. Die betroffenen Liegenschaften stehen weiters weder im Eigentum der Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB), noch bestehen Nutzungsvereinbarungen zu Gunsten der Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB). Damit
einhergehend ist die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) nicht in die Gespräche bzw. Verhandlungen eingebunden.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer
unterbricht um 13.21 Uhr die Sitzung und
setzt die Beratungen nach Feststellung
der Beschlussfähigkeit um 15.00 Uhr
wieder fort.
Bgm.in Zach übernimmt den Vorsitz von
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer.
GR Grünbacher: Zur Geschäftsordnung!
Ich bitte die Frau Bürgermeisterin als
Sitzungspolizei zu unterbinden, dass