Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 02-Kurzprotokoll_15_02_2017.pdf
- S.5
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Dienstbarkeit des Fahrens mit
Fahrzeugen, welche für die Bewirtschaftung der Grünanlagen
notwendig sind sowie des Fahrens
mit Einsatzfahrzeugen auf der im
vorliegenden Servitutsplan der
Dietrich Untertrifaller Architekten
ZT GmbH vom 22.12.2016, Plannummer 1040-A-V-E.500-100020160901-EG, hellgrau dargestellten und als "NHT - Stadt" bezeichnete Fläche des Grundstücks 1015.
b) Die immerwährende, unbeschränkbare und unwiderrufliche
Dienstbarkeit der Unterlassung
der Errichtung von Zäunen jeglicher Art auf Grundstück 1031 entlang der Grundstücksgrenze zu
Grundstück 1015 sowie Grundstück 1028. Die Dienstbarkeitsfläche ist im vorliegenden Servitutsplan der Dietrich Untertrifaller Architekten ZT GmbH vom
22.12.2016, Plannummer 1040-AV-E.500-1000-20160901-EG, rot
dargestellt und als "Nichterrichtung eines Zaunes" bezeichnet.
e) Die immerwährende, unbeschränkbare und unwiderrufliche
Dienstbarkeit des öffentlichen Gehens sowie des Fahrens mit einspurigen nichtmotorisierten Fahrzeugen auf der im vorliegenden
Servitutsplan der Dietrich Untertrifaller Architekten ZT GmbH vom
22.12.2016, Plannummer 1040-AV-E.500-1000-20160901-EG,
hellgrau dargestellten und als
"NHT - Stadt" bezeichnete Fläche
des Grundstücks 1015.
f)
7.
c) Die immerwährende, unbeschränkbare und unwiderrufliche
Dienstbarkeit der Unterlassung
der Errichtung von Zäunen jeglicher Art auf im vorliegenden Servitutsplan der Dietrich Untertrifaller
Architekten ZT GmbH vom
22.12.2016, Plannummer 1040-AV-E.500-1000-20160901-EG,
orange schraffiert dargestellten
und als "Nichterrichtung eines
Zaunes" bezeichnete Fläche des
Grundstücks 1031.
Die Einräumung der unter Punkt
6. a) bis e) dargestellten Dienstbarkeiten erfolgen unentgeltlich
und werden im Grundbuch sichergestellt.
Die Raiffeisen Quality Living West
GmbH (FN 246616x) als künftige Eigentümerin des Grundstücks 1031 in
EZ 1697, KG Pradl, räumt der Stadt
Innsbruck nachstehende Dienstbarkeiten ein:
a) Die immerwährende, unbeschränkbare und unwiderrufliche
Dienstbarkeit des öffentlichen Gehens und Fahrens mit einspurigen
nicht motorisierten Fahrzeugen
auf der im vorliegenden Servitutsplan der Dietrich Untertrifaller Architekten ZT GmbH vom
22.12.2016, Plannummer 1040-AV-E.500-1000-20160901-EG,
hellbraun dargestellten und als
"Öffentliche Durchwegung RL" bezeichnete Fläche des Grundstücks 1031 ein.
GR-Sitzung 15.02.2017
d) Die Einräumung der unter Punkt
7. a) bis c) dargestellten Dienstbarkeiten erfolgen unentgeltlich
und werden im Grundbuch sichergestellt.
8.
Die Stadt Innsbruck als künftige Eigentümerin des Grundstücks 1028 in
EZ 654, KG Pradl, räumt nachstehende Dienstbarkeiten ein:
a) Die immerwährende, unbeschränkbare und unwiderrufliche
Dienstbarkeit der Unterlassung
der Errichtung eines Zaunes jeglicher Art auf Grundstück 1028 entlang der Grundstücksgrenze zu
Grundstück 1031 und Grundstück 1015 auf jener Fläche, welche im vorliegenden Servitutsplan
der Dietrich Untertrifaller Architekten ZT GmbH vom 22.12.2016,
Plannummer 1 040-A-V-E.500-1
000-20160901-EG, rot dargestellt
und als "Nichterrichtung eines
Zaunes" bezeichnet ist, für Grund-