Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 11-Dezember.pdf

- S.82

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 11-Dezember.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2008
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
160 Vollbeschäftigten entsprach. Die Anzahl der Vollbeschäftigten betrug somit 1.433.
Personalstruktur

Von den 1.553 Bediensteten des Stadtmagistrates (Stand 31.12.2007)
waren 1.258 Vertragsbedienstete (ohne Lehrlinge) und 295 Pragmatisierte. Dazu kamen 11 Lehrlinge, die in verschiedenen Bereichen der
Magistratsabteilungen I bis V in Ausbildung standen. 326 Vertragsbedienstete waren unkündbar gestellt (2006: 1.237 Vertragsbedienstete,
davon 294 unkündbar und 309 Pragmatisierte). Die Frauenquote zum
Jahresende 2007 belief sich auf 43,0 % gegenüber 42,5 % 2006. Der
durchschnittliche Pro-Kopf-Aufwand einschließlich Lohnnebenkosten
(ohne Berücksichtigung der Lehrlinge und gegen Refundierung
zugewiesene MitarbeiterInnen) betrug 2007 € 40,4 Tsd.
(2006: € 39,4 Tsd.).

Nebengebühren

Die im Sinne des Innsbrucker Gemeindebeamtengesetzes bzw. der
Nebengebührenverordnung der Landeshauptstadt Innsbruck an die
aktiven Bediensteten geleisteten Vergütungen und Zulagen beliefen
sich (mit Ausnahme der Verwaltungsdienstzulage) auf € 6,790 Mio.
Gegenüber dem Vorjahr ist der Aufwand um € 187,2 Tsd. (+ 2,8 %)
gestiegen.

Außendienstzulage

Im Zuge der Durchsicht des Lohnartenkataloges hat die Kontrollabteilung stichprobenartig in die unter der Lohnart 753 – Außendienstzulage
zur Auszahlung gelangten Entgelte Einsicht genommen. Im Rahmen
der Darstellung der rechtlichen Grundlagen, welche sich primär auf
Beschlüsse des Stadtrates vom 7. Juli 1955 bzw. des Stadtsenates vom
30.11.1966 und 17.6.1982 stützen, hat die Kontrollabteilung bemerkt,
dass die Einführung der Zulage an sich zwar den Bestimmungen der
damals in Geltung stehenden Dienst- und Besoldungsordnung für die
Bediensteten des Stadtmagistrates und der Unternehmungen der LH
Innsbruck (GR-Beschluss vom 19.5.1947) entsprochen hat, für alle weiteren in dieser Angelegenheit ergangenen Regelungen aber sowohl im
Lichte des § 26 Abs. 2 IGBG 1956 als auch des IGBG 1970 eine verordnungsmäßige Festlegung durch den Gemeinderat erforderlich gewesen
wäre.
Im Rechnungsjahr 2007 standen 64 Bedienstete des Stadtmagistrates
(unter Außerachtlassung der der ISD zugewiesenen DienstnehmerInnen) im Genuss einer Außendienstzulage, das finanzielle Volumen belief sich auf € 24,1 Tsd. im Vergleich zu € 22,6 Tsd. 2006 bei 62 Zulagenempfängern. Zum Zeitpunkt der Einschau (Juli 2008) hatte sich der
begünstigte Personenkreis auf 61 DienstnehmerInnen reduziert. Davon
bezogen 18 Personen nach den vom Stadtsenat vorgegebenen Verwendungskriterien eine (höhere) Außendienstzulage von monatlich
€ 53,10 bzw. Teilzeitbeschäftigte entsprechend ihrem Beschäftigungsausmaß den aliquoten Teil davon, sowie 43 Personen eine solche von
monatlich € 28,70. In diesem Zusammenhang hat die Kontrollabteilung
festgestellt, dass im Laufe der Zeit offenbar auch für andere (als die
vom
Stadtsenat
definierten)
Dienstverwendungen
eine

ZI. KA-09480/2008

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

11