Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 11-Dezember.pdf

- S.83

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Außendienstzulagenregelung getroffen worden ist und außerdem die
ursprüngliche Voraussetzung einer überwiegenden Verwendung im
Außendienst nicht mehr restriktiv gehandhabt wird.
Aus besoldungsrechtlicher Sicht stellt die Außendienstzulage eine Aufwandsentschädigung im Sinne der städt. Nebengebührenverordnung
dar. Nach den Bestimmungen dieser Verordnung sind zuerkannte Nebengebühren nach V/2 wertgesichert. Die Kontrollabteilung hat jedoch
festgestellt, dass die Zulagenbeträge im Zeitraum zwischen dem Jahr
2000 bis einschließlich 2004 nicht angehoben worden sind und erst seit
dem Jahr 2005 wieder prozentuelle Anpassungen erfolgen. Allerdings
kamen im Juli 2008 immer noch die alten Sätze des Jahres 2007 zur
Auszahlung.
Unterschiede wurden auch in der pensionsrechtlichen Behandlung der
Außendienstzulage festgestellt. Während die Zulage für pragmatisierte
Beamte keine anspruchsbegründende Nebengebühr darstellt und daher
vom Zulagenbetrag auch keine Sozialversicherungs- bzw. Pensionsbeiträge zu leisten sind, bewirkt dieser Verdienstteil bei den Vertragsbediensteten im Rahmen der Höchstbeitragsgrundlage einen Pensionsanspruch und ist voll sozialversicherungspflichtig.
Resümierend hat die Kontrollabteilung bemerkt, dass die der Gewährung dieser Zulage zugrunde gelegten Überlegungen und Kriterien zum
Zeitpunkt der Einführung wohl zutreffend gewesen sein mögen, aus
heutiger Sicht aber nicht mehr zeitgemäß erscheinen und von den Zulagenbeziehern zum Teil auch nicht erfüllt werden. Es wurde deshalb
empfohlen, die Beibehaltung der Zulage in der jetzigen Form zu überdenken. Zumindest aber wurde eine inhaltliche Überarbeitung bzw.
Neufestlegung der Rahmenbedingungen für den Erhalt der Außendienstzulage für erforderlich gehalten.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens hat das Amt für Personalwesen
mitgeteilt, dass es die Anregung der Kontrollabteilung aufgreifen und
die Beibehaltung der Außendienstzulage in der jetzigen Form überdenken werde. Die Erforderlichkeit einer inhaltlichen Überarbeitung werde
anerkannt und spätestens mit der beabsichtigten Neuregelung der Nebengebühren aufgegriffen.
Schuldenstand

Der zu Jahresbeginn 2007 ausgewiesene Schuldenstand in der Höhe
von € 21.430,4 Tsd. verringerte sich durch die planmäßigen Tilgungen
(ohne Zinsen und Nebenkosten) bis zum 31.12.2007 auf ein Ausmaß
von € 18.784,3 Tsd. Im Haushaltsjahr 2007 gab es keine Neuaufnahmen, so dass die Reduzierung des Schuldenstandes exakt den Tilgungen 2007 entsprochen hat.

Entwicklung des
Schuldenstandes

Eine differenzierte Analyse der Entwicklung des Schuldenstandes im
Jahr 2007, und zwar nach den Schuldenarten mit ihren unterschiedlichen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadtgemeinde Innsbruck,
d.h. nach der Bedeckung des Schuldendienstes, zeigte, dass der

ZI. KA-09480/2008

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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