Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 11-Dezember.pdf

- S.85

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strikte Vorgaben unbedingt zu beachten sind. Neben den Grundsätzen
der „Ausgabenorientierung“ oder der „Projektreife“ hat vor allem auch
jener der „Bewirtschaftung“ von Vorhaben des AO-Haushaltes große
Bedeutung.
Kreditreste aus dem
AO-Haushalt 2006

Gemäß Pkt. 8 der Ausführungsbestimmungen für den Voranschlag
2007 gelten Ausgabemittel des AO-Voranschlages, über die am Ende
des Rechnungsjahres noch nicht verfügt ist, grundsätzlich als verfallen.
Der Gemeinderat kann jedoch über Antrag des Ausschusses für Finanzen und Subventionsvergaben in begründeten Fällen über deren weitere Verwendung nach Abschluss der Kassen- und Rechnungsbücher,
d.h. eine Übertragung auf das Folgejahr, verfügen.
Im Rahmen der Erstellung des AO-Budgets für das Jahr 2007 hat die
MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft eine mit den Anordnungsberechtigten abgestimmte Liste der aus sachlichen Gründen unbedingt notwendigen Überträge aus dem AO-Haushalt 2006 in den AOHaushalt 2007 in der Gesamthöhe von € 6,56 Mio. vorgeschlagen. In
weiterer Folge hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 22.3.2007
den Antrag des Ausschusses für Finanzen und Subventionsvergaben
vom 13.3.2007 zur Übertragung von nicht verbrauchten Kreditresten
aus den Ansätzen 2006 in den AO-Plan 2007 im Ausmaß von € 6,56
Mio. angenommen und gleichzeitig auch die Bedeckung der Überträge
von Kreditresten 2006 in den AO-Haushalt 2007 in der Höhe von
€ 6,56 Mio. aus der Rücklage des AO-Haushaltes genehmigt.
Die Kontrollabteilung stellte in diesem Zusammenhang fest, dass im
Rechnungsjahr 2006 erstmalig seit mehreren Jahren der Übertrag der
nicht verbrauchten Ansätze in das Folgejahr wieder angestiegen ist.

Folgeeinnahmen bzw.
Folgeausgaben

Eine Grundlage für die jährliche Budgeterstellung im AO-Haushalt bildet
der jeweilige Investitionsplan, in dem sämtliche durchzuführenden Projekte detailliert dargestellt werden. Nach den für die Erstellung des
Investitionsplanes festgelegten Richtlinien sind die Mittelanmelder u.a.
verpflichtet, für neue bzw. alle noch nicht begonnenen Vorhaben ab
einem Gesamtinvestitionsvolumen von € 750.000,00 unbedingt für jedes einzelne dieser Vorhaben die zu erwartenden Folgeeinnahmen bzw.
–ausgaben, aufgeteilt auf die angegebenen Jahre, zu ermitteln und
bekannt zu geben.
Die Kontrollabteilung hat bereits in einem früheren Bericht diese Problematik erörtert und auch darauf hingewiesen, dass die Bekanntgabe
der Folgeeinnahmen bzw. -ausgaben für die politische Entscheidung,
ob ein künftiges Projekt tatsächlich verwirklicht werden soll, eine wesentliche Grundlage darstellt. Eine ähnliche Feststellung hat auch der
Bundesrechnungshof in der Vergangenheit in der Weise getroffen, als
er darauf verwiesen hat, dass ohne Bekanntgabe dieser Beträge eine
wichtige Entscheidungsgrundlage fehlen würde.

ZI. KA-09480/2008

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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