Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 11-Dezember.pdf
- S.93
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durch eine falsche Implementierung im Lohnsystem entstanden sei. Die
beiden Beträge seien von der Buchhaltung bereits umgebucht worden,
der Stadt Innsbruck sei dadurch kein Schaden entstanden.
Darüber hinaus konnte bei der Durchsicht der eingangs angeführten
Vp. 9/362710/11 – Besoldung – Lohnpfändungen für das Jahr 2008
von der Kontrollabteilung ein Betrag in Höhe von € 1.875.397,62 nicht
verifiziert werden. In der Stellungnahme dazu teilte die MA I – Amt für
Personalwesen mit, dass dieser Betrag von der Stadthauptkasse versehentlich auf die falsche Post gebucht worden sei. Die entsprechende
Korrektur sei bereits von der städtischen Buchhaltung durchgeführt
worden.
9 Prüfungsvermerk
Prüfungsvermerk
Im Sinne des § 74 Abs. 2 lit. a IStR hat die Kontrollabteilung die Jahresrechnung 2007 der Stadtgemeinde Innsbruck samt Beilagen in den
vorne näher behandelten Teilbereichen überprüft. Darüber hinaus sind
zahlreiche Gebarungsfälle auf ihre Übereinstimmung mit den geltenden
Gesetzen, Verordnungen und Dienstvorschriften untersucht worden,
worüber gesonderte Berichte ergangen sind.
Die Kontrollabteilung bestätigt nach Maßgabe der in diesem Bericht
getroffenen Feststellungen, dass sich das Kassen- und Rechnungswesen in einem geordneten Zustand befindet und die Gebarung entsprechend den Beschlüssen der zuständigen Organe abgewickelt worden
ist.
Antrag an den Gemeinderat
auf Entlastung der Bürgermeisterin gem. § 73 Abs. 2 des
Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975.
Beschluss des Kontrollausschusses vom 2.12.2008:
Beiliegender Kurzbericht des Kontrollausschusses zu o.a. Bericht der
Kontrollabteilung wird dem Gemeinderat am 11.12.2008 zur Kenntnis
gebracht. Gleichzeitig wird gem. § 73 (2) IStR die Entlastung der
Bürgermeisterin beantragt.
ZI. KA-09480/2008
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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