Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2016

/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_01.12.2016.pdf

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-1-

K u r z p r o t o k o l l
G R - S i t z u n g
0 1 . 1 2 . 2 0 1 6

1.

IV 5754/2014
Stadt Innsbruck und Innsbrucker
Kommunalbetriebe (IKB) AG, öffentliche Beleuchtung, neue
Lichtpunktpauschale

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 30.11.2016:
Die Stadt Innsbruck stimmt dem beiliegenden Zusatz zum Besorgungsauftrag für
die öffentliche Beleuchtung zu.

übermittelnde Vereinbarung (in der vorliegenden Form) stadtrechtsgemäß zu unterfertigen.
Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschaftsund Beteiligungsverwaltung, wird mit den
weiteren Veranlassungen zur Abwicklung
der Subvention beauftragt.
3.

Förderungsansuchen nach dem
Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG)

3.1

IV 12479/2016
Förderung in der Schutzzone 3 Villensaggen

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 30.11.2016:

2.

IV 12818/2016
Tierschutzverein für Tirol 1881,
gemeinsame Vereinbarung zwischen den Tiroler Gemeinden,
dem Land Tirol und der Stadt
Innsbruck für die Jahre 2017
und 2018

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 30.11.2016:
Die Stadt Innsbruck nimmt die Verpflichtungen des Tierschutzgesetzes wahr und
anerkennt die Leistungen des Vereines
Tierschutzverein für Tirol 1881.
Dazu schließt die Stadtgemeinde Innsbruck gemeinsam mit dem Land Tirol und
dem Tiroler Gemeindeverband in Vertretung der restlichen Tiroler Gemeinden
beiliegende Vereinbarung für die Jahre 2017 und 2018 ab.
Daraus resultiert für die Stadt Innsbruck
eine Beteiligung an der Finanzierung in
Höhe von jährlich € 150.000,--.
Die Bedeckung erfolgt durch die im Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck für die Rechnungsjahre
2017/2018 vorgesehenen Mittel aus
Vp. 1/581010-757330, Laufende Transferzahlungen - Private Institutionen Jahressubvention.
Dazu wird Frau Bürgermeisterin ermächtigt, die seitens des Landes Tirol noch zu
GR-Sitzung 01.12.2016

Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und
Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG) gewährt die Stadtgemeinde Innsbruck """"""""""""""
"""""""""""" für die Fenstersanierung im ersten
Obergeschoß in der
""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """""" einen nicht
rückzahlbaren Baukostenzuschuss in Höhe von € 32.860,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
3.2

IV 12482/2016
Förderung in der Schutzzone 3 Villensaggen

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 30.11.2016:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und
Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG) gewährt die Stadtgemeinde Innsbruck """"""""""
""""""""""" """""""""" """"""""""""""""""""""" für die Spenglerarbeiten und Fassadenrestaurierung am Stöcklgebäude, Neubau eines Kaminkopfes,
Erneuerung der Eingangsstufen, Sanierung der Tore, Balkon und Terrassengeländer in der """"""""""""""""""""""""""" """ einen nicht
rückzahlbaren Baukostenzuschuss in Höhe von € 16.970,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.