Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_01.12.2016.pdf
- S.3
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8.
8.1
Subventionsanträge des Ausschusses für Bildung und Gesellschaft
10.
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. SA - B11, Saggen, Bereich
zwischen Falkstraße, ErzherzogEugen-Straße und Sennstraße
(als Änderung des Bebauungsplanes Nr. SA - B1), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2016
Bereich "Frauen"
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Bildung und
Gesellschaft vom 16.11.2016:
Der Subventionsantrag des Ausschusses
für Bildung und Gesellschaft für den Bereich "Frauen" wird gemäß Beilage genehmigt.
8.2
Bereich "SeniorInnen"
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Bildung und
Gesellschaft vom 16.11.2016:
Der Subventionsantrag des Ausschusses
für Bildung und Gesellschaft für den Bereich "SeniorInnen" wird gemäß Beilage
genehmigt.
9.
MagIbk/17491/SP-BB-IG/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. IG - B9, Igls, Bereich Bilgeristraße, nördlich Badhausstraße, In der Ulle und Am Bichl (als
Änderung der Bebauungspläne
Nr. IG - B1c und Nr. IG - B4), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2016
MagIbk/17328/SP-BB-SA/1
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
16.11.2016:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. SA - B11, Saggen, Bereich
zwischen Falkstraße, Erzherzog-EugenStraße und Sennstraße (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. SA - B1), gemäß
§ 56 Abs. 1 TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 71 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) 2016 der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
16.11.2016:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. IG - B9, Igls, Bereich Bilgeristraße, nördlich Badhausstraße, In der
Ulle und Am Bichl (als Änderung der Bebauungspläne Nr. IG - B1c und Nr. IG B4), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2016, wird
beschlossen.
11.
MagIbk/17470/SP-BB-SA/1
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. SA - B11/1,
Saggen, Bereich Falkstraße 28,
Erzherzog-Eugen-Straße 8 und
Sennstraße 5 (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. SA - B1),
gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2016
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
16.11.2016:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. SA - B11/1,
Saggen, Bereich Falkstraße 28, Erzherzog-Eugen-Straße 8 und Sennstraße 5
GR-Sitzung 01.12.2016