Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_03_12_2015.pdf
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-1-
schaft in ihr Eigentum übernimmt. Aus
steuerrechtlichen Gründen erfolgt die
Übergabe vor dem 01.01.2016.
K u r z p r o t o k o l l
G R - S i t z u n g
0 3 . 1 2 . 2 0 1 5
1.
2.
Die Universität Innsbruck hat ab dem
Zeitpunkt der Übergabe der Liegenschaft EZ 1795, KG Wilten, sämtliche,
den Vertragsgegenstand betreffende
Abgaben, Steuern und Gebühren sowie allfällige Bau- und/oder Sanierungskosten zu tragen. Die Stadt
Innsbruck wird sich an künftigen Bauund/oder Sanierungskosten nicht beteiligen.
3.
Die Universität Innsbruck räumt der
Stadt Innsbruck an der Liegenschaft
EZ 1795, KG Wilten, ein Vorkaufsrecht hinsichtlich aller Veräußerungsarten im Sinne der §§ 1072 ff ABGB
ein. Die Stadt Innsbruck nimmt dieses
Vorkaufsrecht ausdrücklich an.
4.
Die Universität Innsbruck verpflichtet
sich, in den zwischen der Stadt Innsbruck und dem Verein aut. architektur
und tirol bestehenden Mietvertrag
vom 23.12.2004 einzutreten und das
Bestandverhältnis mit dem Verein aut.
architektur und tirol zu den im Mietvertrag vom 23.12.2004 vereinbarten
Bedingungen und Konditionen aufrecht zu erhalten. Der unter
Punkt 111. des Mietvertrages vom
23.12.2004 vereinbarte Kündigungsverzicht wird um 10 Jahre, sohin bis
zum 31.12.2029, verlängert.
5.
Die Universität Innsbruck trägt sämtliche mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung dieses
Rechtsgeschäftes verbundenen öffentlichen Abgaben, Steuern und Gebühren sowie die Kosten der Beglaubigung und der gesetzlich vorgeschriebenen Selbstberechnung.
6.
Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und ermächtigt, nähere Details dieses
Rechtsgeschäftes vertraglich zu regeln.
Änderung der Ressortverteilung
im Stadtsenat nach § 35a Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR)
Mehrheitsbeschluss (gegen GR Federspiel, GR Haager, GRin Dengg, GR Vescoli, GR Carli, 5 Stimmen):
1.
2.
2.
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck widerruft nach § 35 a
Abs. 4 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) in folgenden
Bereichen die Übertragung der Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches an Bgm.-Stellv. Kaufmann zur
Amtsführung nach § 35 a Stadtrecht
der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR):
Land und Forstwirtschaft; Wohnungsservice; Gesundheit, Markt- und Veterinärwesen
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck stimmt nach § 35 a
Abs. 1 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) dem in der Anlage 2 angeschlossenen Vorschlag
der Frau Bürgermeisterin für die neue
Ressortverteilung zu.
I-RA 346/2014
Stadt Innsbruck, Übereignung
der Liegenschaft EZ 1795, KG
Wilten, bestehend aus Grundstück 13/4 samt dem darauf errichteten Objekt "Sudhaus" an
die Universität Innsbruck
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE, PIRAT, GRin Eberl und GRin Reisecker,
11 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 01.12.2015:
1.
Die Stadt Innsbruck schenkt und
übergibt die Liegenschaft EZ 1795,
KG Wilten, bestehend aus Grundstück 13/4 samt dem darauf errichteten Objekt "Sudhaus" an die Universität Innsbruck, welche die Liegen-
GR-Sitzung 03.12.2015