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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_03_12_2015.pdf

- S.6

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20.

MagIbk/13492/SP-FW-SM/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. SM - F12, SieglangerMentlberg, Bereich südlich der
Gleistrasse der Österreichischen
Bundesbahnen (ÖBB) und westlich Geroldsbach sowie Weingartnerstraße 159 (als Änderung
der Flächenwidmungspläne
Nr. 67/k und Nr. 80/dc), gemäß
§ 36 Abs. 1 und § 111 Abs. 4
TROG 2011

Mehrheitsbeschluss (gegen
GR Kritzinger):
Der Antrag von GR Kritzinger auf Vertagung des Tagesordnungspunktes wird
abgelehnt.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GR Kritzinger und GRin Dr.in PokornyReitter, 2 Stimmen; gegen GR Buchacher,
GRin Dengg, GRin Eberl, GR Federspiel,
GR Grünbacher, StR Pechlaner,
GRin Reisecker, GR Dr. Stemeseder und
GR Vescoli, 9 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
19.11.2015:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. SM - F12, Sieglanger-Mentlberg, Bereich südlich der Gleistrasse der Österreichischen Bundesbahnen
(ÖBB) und westlich Geroldsbach sowie
Weingartnerstraße 159 (als Änderung der
Flächenwidmungspläne Nr. 67/k und
Nr. 80/dc), gemäß § 36 Abs. 1 und § 111
Abs. 4 TROG 2011, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Abs. 1 lit. a
Tiroler Raumordnungsgesetz
(TROG 2011) der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von
einer hierzu berechtigten Person oder
Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Flächenwidmungen außer Kraft.
GR-Sitzung 03.12.2015

21.

MagIbk/12413/SP-BB-HW/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. HW - B11, Hötting West, Bereich Lohbachufer 54 (als Änderung der Bebauungspläne
Nr. HW - B3 und Nr. HW - B3/1),
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2011

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
19.11.2015:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. HW - B11, Hötting-West,
Bereich Lohbachufer 54 (als Änderung der
Bebauungspläne Nr. HW - B3 und Nr.
HW - B3/1), gemäß § 56 Abs. 1 TROG
2011, wird beschlossen.
22.

MagIbk/13032/SP-FW-PR/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. PR - F14, Pradl, Teilbereich Sillhöfe 4, 6 und 8 (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/ix), gemäß
§ 36 Abs. 2 TROG 2011

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
19.11.2015:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. PR - F14, Pradl, Teilbereich Sillhöfe 4, 6 und 8 (als Änderung
des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/ix),
gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2011, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Abs. 1 lit. a
Tiroler Raumordnungsgesetz
(TROG 2011) der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von
einer hierzu berechtigten Person oder
Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Flächenwidmungen außer Kraft.