Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_03_12_2015.pdf
- S.8
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(zu Punkt 3.)
INNS"
BRUCK
Satzung für gemeinnützigen Betrieb
Forst und Gärtnerei Stadt Innsbruck
Der Gemeinderat der Stadt Innsbruck hat in seiner Sitzung vom .. ... ..... ..... ..... .... für den gemeinnützigen Betrieb "Forst und Gärtnerei Stadt Innsbruck" folgende Satzung beschlossen:
1. Gemeinnütziger Betrieb mit marktbestimmter Tätigkeit
Die als Forst und Gärtnerei betriebenen Einrichtungen der Stadt Innsbruck werden als gemeinnütziger Betrieb mit marktbestimmter Tätigkeit im Sinne der §§ 34 ff Bundesabgabenordnung eingerichtet. Der gemeinnützige Betrieb "Forst und Gärtnerei Stadt Innsbruck" hat
keine eigene Rechtspersönlichkeit. Sein Sitz befindet sich am Sitz der Stadt Innsbruck.
2. Aufgaben und Zwecke des gemeinnützigen Betriebs mit marktbestimmter Tätigkeit
2.1
Der Betrieb, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt
a. Nachhaltige Bewirtschaftung des städtischen Waldbesitzes einschließlich Verwertung von Waldprodukten ;
b. Umweltschutz und Verschönerung des Stadtbilds, besonders der öffentlichen Räume;
c. Unterstützung der Bevölkerung bei Zucht und Pflege von essbaren und nicht essbaren Pflanzen;
d. Aufklärung und Wissensvermittlung über das Leben, die Eigenschaften und die Bedeutung der Flora im Stadtgebiet und ihre Rolle im Ökosystem;
e. Anregung zur Beschäftigung mit Blumen und Pflanzen sowie Obst- und Ackerbau ;
f . Anregung zum Besuch der Wälder in Innsbruck;
g. Anregung zu gesundheitsfördernder Bewegung im Freien;
h. Förderung fachgerechter Verwertung von Pflanzen- und Gartenabfällen ;
i. Förderung eines ökologischen lokalen Rohstoffkreislaufs organischen Materials.
2.2
Diese Aufgaben und Zwecke sind planmäßig , sparsam , wirtschaftlich , zweckmäßig
und ausschließlich im Sinne der §§ 34 ff Bundesabgabenordnung zu erfüllen.
3. Mittel zur Erreichung der gemeinnützigen Zielsetzung
3.1
Der Zweck des gemeinnützigen Betriebs soll durch folgende ideelle Mittel erreicht
werden :
a. Betrieb von Sammelstellen für pflanzliche Abfälle , Umschlag von Kompost, Humus
und Erden;
b. Ausstellungen , Lesungen , Wettbewerbe , Vorträge , andere Informationsveranstaltungen und Versammlungen ;
c. Veransta ltungen für Kinder, Jugendliche und Familien;
d. Herausgabe von Publikationen ;
e. Führungen und Kurse ;
f. Betrie b von Wegen in Parks und Wäldern und von gesundheitsfördernden Anlagen
dort, wie z. B. Forstmeilen oder Kneippbecken .