Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_03_12_2015.pdf
- S.20
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Gesamter Text dieser Seite:
•
Name, Postadresse, Geburtsort und -datum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer
Das Datenblatt muss ausgefüllt, unterschrieben und eingescannt den Einreichunterlagen im
PDF-Format beigefügt werden . Die Daten werden vertraulich behandelt und mit Ausnahme
der Daten aus dem Kurzlebenslauf nicht an Dritte weitergegeben .
2. Nachweis der Bewerbungsberechtigung anhand eines Scans
• der Geburtsurkunde bzw.
• eines aktuellen Meldezettels aus dem Jahr der Einreichung.
3. zu bewertender Text in folgendem Ausmaß :
• Prosa (max. 50 Seiten und max. eine halbe Seite Kurzbeschreibung ) 0 der
• Drama (max. 50 Seiten und max. eine halbe Seite Kurzbeschreibung) 0 der
• Lyrik (max. 10 Gedichte)
4. Kurzlebenslauf (max. eine halbe Seite)
Mit
Übermittlung
der
Einreichunterlagen
stimmt
der/die
Bewerber/i n
den
Ausschreibungsbedingungen, der Weitergabe der Daten aus dem Kurzlebenslauf an die
Jurymitglieder und im Falle der Zuerkennung eines Stipendiums der Veröffentlichung dieser
Daten ausdrücklich zu.
Eine neuerliche Vorlage bereits eingereichter Werke ist nicht gültig. Pro Ausschreibung darf
nur eine Einreichung pro Person erfolgen. Personen, die eines der beiden Stipendien bereits
erhalten haben, sind zur neuerlichen Einreichung erst wieder nach fünf Jahren berechtigt.
Die Stadt Innsbruck trägt für die eingesandten Werke die größtmögliche Obsorge, übernimmt
jedoch keine Haftung für Verlust oder Beschädigung der eingereichten Textdateien. Der/die
Bewerber/in ist selbst dafür verantwortlich , dass die eingereichten Dokumente unbeschädigt
und gut lesbar bei der Empfängeradresse ankommen. Fehlerhafte Dateien oder
unvollständige Einreichungen können ausnahmslos nicht berücksichtigt werden .
4. Jury und Auswahlverfahren
Die Entscheidung über die Vergabe der beiden Stipendien erfolgt durch eine unabhängige
Fachjury, welche vom Kulturamt der Stadt Innsbruck ausgewählt und eingeladen wird .
Die Jury besteht aus drei Personen, wobei ein Jurymitglied seinen Lebensmittelpunkt in
Innsbruck haben soll und die beiden anderen nicht. Die Zusammensetzung der Jury
wechselt jährlich, wobei ein Mitglied auch im Folgejahr noch einmal als Jurymitglied vertreten
sein darf. Die Jury soll sich nach Möglichkeit sowohl aus Schriftstellerinnen als auch aus
Vertreterinnen der Bereiche Literaturvermittlung, Literaturwissenschaft und Literaturkritik
zusammensetzen. Aus Gründen der Objektivität sollen Jurymitglieder, die selbst
Schriftstellerinnen sind, ihren Lebensmittelpunkt nicht in Innsbruck haben.
Die Entscheidung über die Vergabe der beiden Stipendien erfolgt in einer nicht-öffentlichen
Jurysitzung. Ausgewählt wird aus allen vollständigen und gültig eingereichten Texten
unabhängig von der Sparte.
Den Vorsitz in der Jurysitzung führt einte Mitarbeiter/in des Kulturamts, welche/r nicht
stimmberechtigt ist. DerIDie Vorsitzende hat vor Sitzungsbeginn auf die Befangenheitsregel
hinzuweisen: Jurymitglieder sind durch ein Naheverhältnis zu einreichenden Personen
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