Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_03_12_2015.pdf

- S.21

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befangen (z.B. Ehegattinnen, Verwandtschaftsverhältnis) . Im Falle der Befangenheit hat das
befangene Jurymitglied dies dem Kulturamt der Stadt Innsbruck so rechtzeitig mitzuteilen ,
dass ein neues Jurymitglied ausgewählt und eingeladen werden kann .
Die Jury ist nur dann beschlussfähig , wenn alle Mitglieder anwesend sind. Für die
Juryentscheidung ist ein einstimmiger Beschluss erforderlich. Können sich die Jurymitglieder
auf keine/n Stipendiaten/Stipendiatin einigen, unterbleibt die Vergabe des Stipendiums. Die
Entscheidung der Jury, wird in einem Protokoll festgehalten . Sie ist endgültig. Es besteht
kein Rechtsanspruch auf die Vergabe der Stipendien. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Namen der Jurymitglieder dürfen vor Abschluss des Auswahlverfahrens nicht bekannt
gegeben werden .
Die Jurymitglieder sind zu strengster Verschwiegenheit über die nicht-öffentlichen
Beratungen verpflichtet und dürfen sich selbst im Jahr ihrer Jurytätigkeit am Wettbewerb
nicht als Bewerber/in beteiligen.

5. Übergabe und Urheberrecht

Die Stipendien werden vom Bürgermeister/von der Bürgermeisterin in Form einer Urkunde
bei einem Festakt am Ende des Ausschreibungsjahres übergeben . Die Namen der
Stipendiatinnen werden im amtlichen Mitteilungsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck "Innsbruck informiert" und auf der Homepage der Stadt Innsbruck veröffentlicht.
Die Urheberrechte bleiben bei den Stipendiatlnnen. Die Stadt Innsbruck behält sich jedoch
vor, unter Angabe des Autors/der Autorin die preisgekrönten Werke ganz oder teilweise
öffentlich vorzustellen (z.B. Lesung beim Festakt).

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