Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_03_12_2015.pdf
- S.27
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5. Des Weiteren ist es Aufgabe des Vereines , alle Maßnahmen zur SichersteIlung der
Gesamtfinanzierung zu setzen. Andererseits sagt die Stadt Innsbruck zu , den Verein bei
Finanzierungsproblemen mit den übrigen Förderungsgebern, insbesondere mit dem Land
Tirol, in geeigneter Form immateriell zu unterstützen.
Keinesfalls entsteht der Stadt Innsbruck aus dem Entfall eines Fördergebers, verminderter
Einnahmen oder erhöhter Aufwendungen eine weitere finanzielle Verpflichtung.
6. Im Falle unvorhersehbarer Ereignisse, die zu verminderten Einnahmen oder zu
Mehrausgaben führen, erklärt sich die Stadt Innsbruck bereit, über eine Nachtragsförderung
zu verhandeln .
11.
Spezielles Leistungsangebot des Vereines:
1. Der Verein verpflichtet sich im speziellen zu folgenden Leistungen, auch für die Innsbrucker
Bürgerinnen sowie für Personen , die sich in Innsbruck aufhalten und zwar ohne Weitergabe
dieser Verpflichtung an außenstehende Dritte.
2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx:
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3. Anzahl und Funktion des Personals sind individuell nach den Grundsätzen des Vereines
festzusetzen . Der Verein beschäftigt zu Erfüllung seiner Ziele zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses folgendes Personal:
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xxxx
xxxx
Wesentliche Änderungen im Personalstand oder in der Funktion des Personals sind
einvernehmlich festzulegen. Ausgeschlossen davon sind jene Personen. deren
Personalkosten namentlich von anderen Fördergebern getragen werden .
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