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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_03_12_2015.pdf

- S.37

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und dem veranschlagten Betrag dann zu erläutern, wenn die Abweichung mehr als 10 % des Ansatzes und mindestens € 15.000,00 beträgt. Für Voranschlagsposten der Sammelnachweise gelten diese
Wertgrenzen in Bezug auf die Gesamtsumme des jeweiligen Sammelnachweises.
Feststellungen,
Empfehlungen

Bei der stichprobenhaften Einsicht in die vorliegenden Begründungen
für das Jahr 2014 hat die Kontrollabteilung einige Feststellungen bzw.
Empfehlungen betreffend die nachfolgend angeführten Voranschlagsposten getroffen:








Verkehrsplanung, Umwelt / Entgelte für sonstige Leistungen –
Mobil 21
Personalwesen / Druckwerke
Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen / Dienstkleidung
Natur- und Landschaftsschutz / Sport- und Erholungsanlagen
Gemeindestraßen / ÖPNV, Bauliche Maßnahmen
Bezirks- und Gemeindeverwaltung / Kostenbeiträge für sonstige
Verwaltungsleistungen
Straßen- und Verkehrsrecht / Sonstige Einnahmen – Schadenersätze

In den von der Kontrollabteilung aufgezeigten Fällen haben die betroffenen Dienststellen im Anhörungsverfahren die Über- bzw. Unterschreitungen aus ihrer Sicht begründet und eine Umsetzung der Empfehlungen der Kontrollabteilung soweit wie möglich zugesichert.
Einnahmen- und
Ausgabenentwicklung

Die Einnahmen im Jahr 2014 sind gegenüber dem Jahresergebnis
2013 absolut um € 24.174.114,26 (+ 7,47 %) gestiegen, im Vergleich
mit dem Voranschlag 2014 ergaben sich Mehreinnahmen in der Höhe
von € 31.138.003,46 (+ 9,84 %). Das ausgabenseitige Ergebnis des
Jahres 2014 erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr effektiv um
€ 24.233.847,13 Mio. (+ 7,49 %), wobei im Vergleich mit dem
Voranschlag 2014 Mehrausgaben in der Höhe von € 23.946.174,87
(+ 7,40 %) zu verzeichnen waren.
Diese Mehreinnahmen/-ausgaben sind allerdings insofern zu relativieren, als in diesen Beträgen Abschlussbuchungen zum buchhalterischen Ausgleich der Abschnitte 85 – 89 (maastricht-relevante Betriebe)
enthalten sind, die bei dieser Betrachtungsweise nicht als effektive
Mehreinnahmen und Mehrausgaben gewertet werden können. Es handelt sich dabei sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite um Buchungen in der Größenordnung von € 15.815.077,38
bzw. – da für diesen Zweck im Ordentlichen Haushalt des Jahres 2014
ursprünglich € 4.516.200,00 präliminiert worden sind – um in diesem
Bereich auftretende Mehreinnahmen/-ausgaben in der Höhe von
€ 11.298.877,38.
Unter Berücksichtigung dieser Maastricht-Buchungen ergaben sich auf
der Einnahmenseite tatsächlich Mehreinnahmen im Vergleich mit dem
Voranschlag 2014 in der Höhe von € 19,84 Mio., während beim ausgabenseitigen Ergebnis im Vergleich zum Voranschlag 2014 Mehrausgaben in der Höhe von € 12,65 Mio. zu verzeichnen waren. Konsequenterweise ist dieses Ergebnis auch noch um die Mehrausgaben im

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Zl. KA-07422/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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