Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_03_12_2015.pdf
- S.39
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worden sind. Im zweiten Fall wies der Voranschlag 2014 für den Unterabschnitt der Maßnahme der allgemeinen Sozialhilfe insgesamt
€ 16.200.000,00 auf, zu verbuchen waren allerdings tatsächliche Ausgaben in der Höhe von € 16.719.498,00, was Mehraufwendungen im
Ausmaß von € 519.498,00 (+ 3,21 %) entspricht.
Bemerkenswert ist darüber hinaus, dass die Stadt Innsbruck im Jahr
2014 eine Landesumlage in der Höhe von € 12.488.064,92, das bedeutet einen um € 227.288,02 (+ 1,85 %) höheren Beitrag als im Jahr
2013, leisten musste. An den Tiroler Gesundheitsfonds hat die Stadt
Innsbruck im Jahr 2014 insgesamt € 25.425.723,84 überwiesen, was
im Vergleich mit dem Vorjahr einer Mehrbelastung von € 1.337.696,64
(+ 5,55 %) entspricht.
Für den Ausgabenbereich wesentlich ist zudem auch die jeweilige Dotierung der Rücklagen und die Zuführung an den AO-Haushalt. Der
Jahresrechnung 2014 ist in diesem Zusammenhang zu entnehmen,
dass den Rücklagen im Ordentlichen Haushalt insgesamt
€ 9.504.765,00, das heißt ein um € 8.959.765,00 (+ 1.644 %) höherer
Betrag als präliminiert und eine um € 4.876.991,43 (+ 105,39 %) größere Summe als im Jahr 2013, zugeführt worden ist. Der AO-Haushalt
2014 konnte mit insgesamt € 17.328.577,58 dotiert werden, was im
Vergleich mit dem Voranschlag 2014 Mehrausgaben in der Höhe von
€ 8.428.577,58 (+ 94,70 %) bedeutet.
Finanzausgleich
Das Finanzausgleichsgesetz 2008, welches ursprünglich für die Jahre
2008 bis 2013 gelten sollte, wurde bereits zweimal prolongiert. Die erste Verlängerung (bis Ende des Jahres 2014) ist im Zusammenhang mit
dem Abschluss des Österreichischen Stabilitätspaktes im Jahr 2011
vereinbart und umgesetzt worden. Die zweite Verlängerung (bis Ende
des Jahres 2016) wurde von den Mitgliedern des Nationalrates in ihrer
Sitzung vom 11.12.2014 beschlossen und mit BGBl. I Nr. 17/2015 am
13.01.2015 kundgemacht.
Mit dem Finanzausgleich werden im Wesentlichen die Kostentragung,
die Verteilung der Besteuerungsrechte und Abgabenerträge sowie
Finanzzuweisungen und Zuschüsse geregelt.
Ausschließliche
Gemeindeabgaben
Aus dem Titel „Ausschließliche Gemeindeabgaben“ wurden im Wirtschaftsjahr 2014 Steuern, Nebenansprüche, Interessentenbeiträge,
Verwaltungsabgaben, Kommissionsgebühren und Gebühren für die
Benützung von Gemeindeeinrichtungen in Höhe von rd. € 105,0 Mio.
vorgeschrieben. Gegenüber dem Präliminare waren Mehreinnahmen in
Höhe von rd. € 3,1 Mio. zu verzeichnen. Ein Vergleich der im Jahr 2013
ausgewiesenen Vorschreibungen an „Ausschließlichen Gemeindeabgaben“ mit jenen des Jahres 2014 zeigte Mindereinnahmen von
rd. € 0,5 Mio., die im Wesentlichen auf den Rückgang der Einnahmen
an der Gebrauchsabgabe sowie an den Interessentenbeiträgen zurückzuführen waren.
Mit einem Betrag von rd. € 53,6 Mio. stellt die Kommunalsteuer die wesentlichste Einnahmenquelle in Bezug auf die „Ausschließlichen Gemeindeabgaben“ dar. Im Vergleich zum Jahr 2013 hat die Stadtgemeinde Innsbruck im Prüfungsjahr 2014 um rd. € 1,9 Mio. mehr Kommunalsteuer in Rechnung gestellt. Darüber hinaus sind die Grundsteuer
für Grundvermögen mit rd. € 11,1 Mio., die Gebrauchsabgabe mit
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Zl. KA-07422/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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