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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_03_12_2015.pdf

- S.40

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rd. € 7,8 Mio., die Kurzparkzonenabgabe mit rd. € 6,2 Mio. sowie die
Interessentenbeiträge in Höhe von rd. € 3,8 Mio. bedeutende Einnahmen.
An Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und
-anlagen hat die Stadt Innsbruck im Jahr 2014 einen Betrag von gesamt ca. € 19,2 Mio. vorgeschrieben.
Ertragsanteile an
gemeinschaftlichen
Bundesabgaben

Die Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben dienen
der Bedeckung der allgemeinen Haushaltserfordernisse und beliefen
sich die Einnahmen daraus im Wirtschaftsjahr 2014 auf insgesamt
rd. € 164,4 Mio. (2013: rd. € 158,5 Mio.). Im Vergleich zum Vorjahr bedeutete das ein Plus um rd. € 6,3 Mio.
Für die Mehreinnahmen aus den Ertragsanteilen an gemeinschaftlichen
Bundesabgaben gegenüber dem Vorjahr waren u.a. die Ausgleichszahlungen (€ 0,8 Mio.), der Bedarfsausgleich (€ 0,3 Mio.), aber v.a. die
Aufteilung des noch verbleibenden Betrages an den Ertragsanteilen an
gemeinschaftlichen Bundesabgaben im Zusammenhang mit der Abflachung des abgestuften Bevölkerungsschlüssels – Kopfquote
(€ 4,6 Mio.) ausschlaggebend.

GemeindeBedarfszuweisungsmittel

Darüber hinaus erhielt die Stadt Innsbruck im Haushaltsjahr 2014 vom
Land Tirol Bedarfszuweisungsmittel in der Höhe von € 9,0 Mio., welche
gänzlich zur Finanzierung verschiedener Projekte des AOH verwendet
worden sind.

Einnahmenquerschnitt

Die Summe der Vorschreibungen an den Ausschließlichen Gemeindeabgaben und Ertragsanteilen an gemeinschaftlichen Bundesabgaben
belief sich im Jahr 2014 auf insgesamt € 269,4 Mio. und hat sich gegenüber dem Vorjahr um rd. € 5,5 Mio. oder 2,1 % verbessert. Sie
deckten rd. 77,5 % der Ausgaben (Anordnungssoll) des OH des Jahres
2014 der Stadtgemeinde Innsbruck ab.

Verhältnis Ertragsanteile Das Verhältnis der Ertragsanteile an gemeinschaftlichen Bundesabgazu Ausschließlichen
ben zu den Ausschließlichen Gemeindeabgaben hat sich im PrüfungsGemeindeabgaben
jahr 2014 auf 61,0 % zu 39,0 % belaufen. Bezug nehmend auf das Vor-

jahr betrug die Relation 60,0 % zu 40,0 %.
Rücklagenwesen

Entsprechend den geltenden landesgesetzlichen Bestimmungen hat die
Stadt Innsbruck zur Vorsorge für künftige Erfordernisse zum einen Erneuerungsrücklagen (Erneuerung von Vermögensgegenständen) und
zum anderen Sonderrücklagen für Aufwendungen, die sonst aus Darlehen oder anderen außerordentlichen Einnahmen bestritten werden
müssten, zu bilden.

Rücklagenstand

Zum Ende des Finanzjahres 2014 war der Rücklagenstand mit insgesamt rd. € 33,5 Mio. ausgewiesen und hat sich gegenüber dem Vorjahr
um € 9,1 Mio. erhöht.

Erneuerungsrücklage

Der Erneuerungsrücklage wurde im Haushaltsjahr 2014 weder ein Betrag zu- noch abgeführt. Gegenüber dem Vorjahr stand diese Rücklage
zum 31.12. daher mit einem unverändert gebliebenen Betrag in der
Höhe von rd. € 11,2 Mio. zu Buche.

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Zl. KA-07422/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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