Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_03_12_2015.pdf
- S.41
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Sonderrücklage
„Garagen-Stellplätze“
Die Sonderrücklage „Garagen-Stellplätze“ erhöhte sich im Jahr 2014
um rd. € 104,8 Tsd. auf insgesamt ca. € 690,7 Tsd. Der jährliche Zugang hat der Höhe der Ist-Einnahmen auf der Vp. „Interessentenbeiträge Par. 9 Abs. 4 TBO“ im Unterabschnitt „Gemeindestraßen“ zu entsprechen; dies war im Jahr 2014 auch der Fall.
Sonderrücklage
„Universität“
Die Haushaltsrücklage „Universität“ hat im Wirtschaftsjahr 2014 die
vereinbarte Zuführung in der Höhe von € 400,0 Tsd. erfahren. Die Zuführung ist auf den vom GR in seiner Sitzung vom 09.12.2010 einstimmig gefassten Beschluss zurückzuführen, der bestehenden Sonderrücklage „Universität“ jährlich einen Beitrag in der Höhe von
€ 400,0 Tsd. zuzuführen. Die Verwendung dieser Rücklagenzuführung
ist zweckgebunden und für Baukostenzuschüsse im Zusammenhang
mit den Infrastrukturausgaben der Innsbrucker Universitäten gem. Universitätsgesetz 2002 vorgesehen.
Der Stand der Sonderrücklage „Universität“ hat sich zum 31.12.2014
auf insgesamt rd. € 2,5 Mio. belaufen.
Sonderrücklage
„Bildungs- und
Kulturbau“
Die Haushaltsrücklage „Bildungs- und Kulturbau“ in Höhe von € 2,9
Mio. war bereits im Jahr 2004 vorausschauend zur Finanzierung von
Kulturprojekten eingerichtet worden. Im Jahr 2007 wurde dieser Rücklage ein Betrag in Höhe von € 3,5 Mio. zugeführt. In den Jahren 2008
bis 2013 erfolgte weder eine Zuschreibung noch eine Entnahme, weshalb zum Ende des Wirtschaftsjahres 2013 rd. € 6,4 Mio. eingestellt
waren.
Im Jahr 2013 hat der GR in seiner Sitzung vom 05.12. beschlossen, mit
finanzieller Beteiligung des Landes Tirol und des Bundes am Standort
Universitätsstraße 1 den seit längerer Zeit angestrebten Neubau „Haus
der Musik“ zu verwirklichen. Der Finanzierungsbeitrag des Bundes in
Höhe von € 9,0 Mio. konnte am 23.05.2014 von der Stadt Innsbruck
vereinnahmt werden.
Im Zuge ihrer Einschau in die Rücklagengebarung der Stadt Innsbruck
stellte die Kontrollabteilung fest, dass der Haushaltsrücklage „Bildungsund Kulturbau“ für das Prüfungsjahr ein Betrag von € 9,0 Mio. zugeführt
worden ist. Darüber hinaus ging aus den Prüfungsunterlagen hervor,
dass der in Rede stehenden Rücklage ein Betrag von € 450,0 Tsd. entnommen wurde und dieser der IIG als Baukostenzuschuss für die Errichtung des „Hauses der Musik“ überwiesen worden war.
Der Stand dieser Haushaltsrücklage beläuft sich zum 31.12.2014 somit
auf insgesamt rd. € 14,9 Mio.
Sonderrücklage
„Bedeckung AOH“
Die Haushaltsrücklage „Bedeckung AOH“ war zum Jahresbeginn 2014
mit einer Höhe von rd. € 4,1 Mio. ausgewiesen. Im betreffenden Wirtschaftsjahr erfolgte keine Rücklagenzuführung und -entnahme, demzufolge der Rücklagenstand zum Stichtag 31.12.2014 mit einem Betrag
von rd. € 4,1 Mio. unverändert geblieben ist.
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Zl. KA-07422/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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