Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_03_12_2015.pdf
- S.42
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Mit Beschluss des GR vom 19.03.2015 haben die Mitglieder dieses
Gremiums die Übertragung von Kreditresten aus dem AOH 2014 in den
AOH 2015 und zugleich die Bedeckung derselben durch die bestehende Haushaltsrücklage „Bedeckung AOH“ in Höhe von gerundet € 2,3
Mio. genehmigt.
Rücklagendeckungsquote
Die Rücklagendeckungsquote für die zum Jahresende 2014 in der Jahresrechnung ausgewiesenen Rücklagen beläuft sich auf 84,6 %. Diese
Kennzahl brachte den Anteil der Rücklagen am Eigenkapital zum Ausdruck, wobei sich das Eigenkapital aus dem Kassenbestand (rd.
€ 21,0 Tsd.), den täglich fälligen bzw. kurzfristig angelegten Beständen
der Girokonten (rd. € 23,5 Mio.) und aus den sonstigen Veranlagungsbeständen (rd. € 4,9 Mio.) von insgesamt rd. € 28,4 Mio. zum
31.12.2014 zusammengesetzt hat.
Personalausgaben
Wie alljährlich bildeten die Personalausgaben die größte Ausgabenpost
im Ordentlichen Haushalt. Die Ausgaben für Leistungen, welche die
aktiven Bediensteten betreffen, beliefen sich laut Jahresrechnung auf
€ 69,969 Mio. gegenüber einem Präliminare von € 70,617 Mio. Im Vergleich zum Rechnungsergebnis 2013 waren Mehrausgaben von
€ 1,460 Mio. zu tätigen, der Anteil an den Gesamtausgaben (unter Einrechnung diverser auf dem Personalsektor erfolgter Rückflüsse) ist
gegenüber dem Vorjahr um 0,1 Prozentpunkte auf 18,8 % gesunken.
Personalsubventionen
Nicht in der Postenklasse 5 „Leistungen für Personal“ erfasst sind eine
Reihe von Ausgaben, die diversen Institutionen zur teilweisen Deckung
von Personalkosten zugeflossen sind. So trug die Stadtgemeinde von
den im Jahr 2014 in einer Höhe von € 1,957 Mio. angefallenen Personalkosten jener städtischen Bediensteten, welche im Bereich der Innsbrucker Sozialen Dienste GmbH (ISD) beschäftigt sind, insgesamt
€ 1,297 Mio. im Wege der Abgangsdeckung.
Ebenso werden die Personalkosten der Orchestermitglieder, welche
der mit 01.09.2005 gegründeten Tiroler Landestheater und Orchester
GmbH zur Dienstleistung zugewiesen sind, im Rahmen der Realisierung des Deckungsbeitrages für den Betriebsabgang getragen. Das
diesbezügliche Finanzvolumen betrug im Jahr 2014 € 3,1 Mio.
Des Weiteren hat die Stadt jährlich den Zuschussbedarf aus der Konstruktion des Gestellungsbetriebes, der im Jahr 1994 anlässlich der
Gründung der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB AG) und der in
diesem Zusammenhang erfolgten Zuweisung städtischer Mitarbeiter
eingerichtet worden ist, zu übernehmen. Der im Jahr 2014 für den Gestellungsbetrieb aus dem Ordentlichen Haushalt zu deckende Zuschuss betrug € 4,68 Mio.
Darüber hinaus trägt die Stadtgemeinde Innsbruck im Subventionsweg
auch Personalkosten der seinerzeit dem Fremdenverkehrsverband
Innsbruck, Igls und Umgebung überlassenen Bediensteten des städtischen Verkehrsamtes, was sich im Jahr 2014 mit einem Betrag in Höhe von € 109,0 Tsd. niederschlug.
Ausgleichstaxe
Nicht unmittelbar den Personalausgaben zuzuordnen, aber in einem
gewissen Konnex zu sehen, ist die Zahlung der Ausgleichstaxe nach
dem Behinderteneinstellungsgesetz, die alljährlich bei Nichterfüllung
der Beschäftigungspflicht begünstigter Behinderter vom Bundessozial-
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Zl. KA-07422/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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