Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_03_12_2015.pdf
- S.43
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amt mittels Bescheid vorgeschrieben wird. Für das Kalenderjahr 2014
musste, wie schon für 2013, keine Ausgleichstaxe entrichtet werden,
da die Stadtgemeinde Innsbruck im fraglichen Zeitraum der ihr obliegenden Beschäftigungspflicht zur Gänze nachgekommen ist. Darüber
hinaus konnte auf Grund der Beschäftigung eines in Ausbildung stehenden begünstigten Behinderten für dieses Kalenderjahr eine Prämie
in der Höhe von rd. € 3,4 Tsd. lukriert werden. Die Besetzungsquote
belief sich auf 191,5 %.
Pensionsaufwand
Für Pensionen, Ruhegenüsse und Ruhegelder sowie Ehrengaben waren € 33,067 Mio. veranschlagt, tatsächlich aufgewendet werden mussten € 31,917 Mio. (+ 0,55 % gegenüber dem Jahr 2013). Unter Berücksichtigung der im Jahr 2014 zur teilweisen Finanzierung der Pensionslasten zur Verfügung stehenden Mittel (Überweisungsrenten, Pensionsund Pensionssicherungsbeiträge) ergab sich bei einer im Vergleich
zum Vorjahr um insgesamt 15 niedrigeren Anzahl der Pensionsparteien
ein Nettopensionsaufwand von € 29,082 Mio. (+ 0,69 % gegenüber
dem Jahr 2013). Ein Grund hiefür ist auf eine mit 01.01.2008 in Kraft
getretene Novellierung des Landesbeamtengesetzes (38. Landesbeamtengesetznovelle, LGBl. Nr. 79/2007, § 60 Abs. 2) zurückzuführen,
welche entsprechend den Bestimmungen des IGBG 1970 (§ 51) auch
für die Pensionsansprüche der städtischen Beamten gilt. Demzufolge
sind die Ruhebezüge der Pensionisten entsprechend dem Ausmaß der
Änderung des Gehaltes eines Beamten der allgemeinen Verwaltung
der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V anzuheben. Gemäß den Bestimmungen der 45. Landesbeamtengesetz-Novelle (LGBl. Nr. 21 vom
15.12.2011, Art. II Z 11) gilt diese Regelung allerdings nur bis zu einem
Betrag von 100 % des Bezugsansatzes der VGr. V/2 (2013:
€ 2.341,70), für den diesen Grenzwert übersteigenden Teil ist nur die
halbe Valorisierung vorgesehen (Mindervalorisierung). Nachdem für die
aktiven Bediensteten im öffentlichen Dienst eine Gehaltserhöhung per
01. März 2014 beschlossen wurde, erfuhren auch die Bezüge der Pensionisten eine Anpassung.
Anteil am
Gesamtaufwand
Der Intensitätsgrad des Pensionsaufwandes an den Gesamtausgaben
betrug (auch hier unter Einrechnung von Rückersätzen) 8,36 % gegenüber 8,93 % im Vorjahr. Aktiv- und Ruhebezüge zusammen umfassten
2014 26,45 % der Gesamtausgaben, im Vergleich zu 27,83 % im Jahr
2013.
Funktionsgebühren
Für Funktionsgebühren (Bezüge der politischen Mandatare) waren im
Budget des Ordentlichen Haushaltes € 1,924 Mio. vorgesehen. Der
Aufwand laut Jahresrechnung belief sich auf € 1,951 Mio. Der Anteil an
den Gesamtausgaben des Ordentlichen Haushaltes ist von 0,64 % im
Jahr 2013 auf 0,56 % gesunken.
Dienstpostenplan
Der Dienstpostenplan 2014 wies einschließlich aller Zuweisungen
1.430 Planstellen aus, davon 387 Posten auf Schema I/III bzw. 1.043
Posten auf Schema II/IV. Die zur Dienstleistung zugewiesenen Mitarbeiter (insgesamt 136) waren im Wesentlichen im Bereich der Innsbrucker Sozialen Dienste GmbH (ISD), bei der Tiroler Landestheater
und Orchester GmbH Innsbruck sowie im Rahmen der Innsbrucker
Immobilien GmbH & Co KG (IIG & Co KG) bzw. der Innsbrucker Immobilien Service GmbH (IISG) tätig.
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Zl. KA-07422/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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