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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_03_12_2015.pdf

- S.46

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Im Anhörungsverfahrens teilte das Amt für Gemeindeabgaben der Kontrollabteilung mit, dass im Zuge einer abgabenbehördlichen Nachschau
die aktuelle Vorgangsweise bei der Selbstberechnung der Kommunalsteuer zusammen mit dem Amt für Personalwesen analysiert wird.
Schuldenstand und
Schuldendienst 2014

Zu Jahresbeginn 2014 belief sich der Schuldenstand auf
€ 13.284.042,51, der sich durch die planmäßigen Tilgungen (ohne Zinsen und Nebenkosten) in der Höhe von insgesamt € 240.339,69 bis
zum 31.12.2014 auf ein Ausmaß von € 13.043.702,82 verringert hat.
Für Zinsen (und Nebenkosten) wurde ein Gesamtbetrag in Höhe von
€ 216.190,02 aufgewendet.
Im Haushaltsjahr 2014 kam es zu keiner Neuaufnahme von Fremdmitteln, so dass die Reduzierung des Schuldenstandes exakt den planmäßigen Tilgungen 2014 entsprochen hat.

Einteilung der Schulden
in Schuldenarten

Die Finanzschulden sind gemäß den Bestimmungen der VRV in vier
Schuldenarten zu gliedern, bei deren Einteilung in die jeweilige Schuldenart die Bedeckung des Schuldendienstes maßgebend ist.
Der Schuldenstand per 31.12.2014 verteilt sich mit 7,95 % auf die
Schuldenart 1 (€ 1.037.242,98), zu 69,43 % auf die Schuldenart 2
(€ 9.056.675,38) und zu 22,62 % auf die Schuldenart 4
(€ 2.949.784,46).

Entwicklung des
Schuldenstandes

Eine Analyse der Entwicklung des Schuldenstandes per 31.12.2014
nach den Schuldenarten mit ihren unterschiedlichen Auswirkungen auf
den Haushalt der Stadtgemeinde Innsbruck, d.h. nach der Bedeckung
des Schuldendienstes zeigte, dass der Schuldenstand im Jahr 2014 bei
allen Schuldenarten verringert werden konnte. Der größte Rückgang
war bei der Schuldenart 4 zu verzeichnen.

Kapitaltilgung und
Zinsen

Im Vergleich zum Vorjahr zeigte sich eine leichte Erhöhung sowohl bei
den Zahlungen für Zinsen und Nebenkosten als auch für Tilgungen.
Diese Steigerungen sind hauptsächlich auf laufzeitbedingte höhere
Annuitäten (diese beinhalten Tilgung und Zinsen) betreffend 3 Wohnbauförderungsdarlehen des Landes Tirol zurückzuführen. Die Annuitäten steigen nämlich bei WBF-Darlehen während der Laufzeit nach
Maßgabe von bestimmten zeitlichen Fristen an.

Pro-Kopf-Verschuldung

Im Beobachtungszeitraum 31.12.2013 bis 31.12.2014 ist der Schuldenstand um € 240.339,69 – das entspricht 1,81 % – gesunken. Analog
dazu hat sich auch die Pro-Kopf-Verschuldung von € 111,05 im Jahr
2013 auf € 106,47 im Jahr 2014 reduziert.
Zur Berechnung der Pro-Kopf-Verschuldung merkte die Kontrollabteilung allgemein an, dass von ihr dafür die jeweilige Einwohnerzahl gemäß § 9 Abs. 9 FAG 2008 i.d.g.F. berücksichtigt worden ist. Für das
Haushaltsjahr 2014 war entsprechend dieser gesetzlichen Regelung
die Einwohnerzahl per 31.10.2012 von 122.510 (für 2013 jene per
31.10.2011 von 119.617) maßgeblich.

Endtilgungsjahre

Die Beurteilung des Schuldenstandes per 31.12.2014 im Hinblick auf
das jeweilige Ablaufjahr (Endtilgungsjahr) machte deutlich, dass ein
Anteil von 1,07 % (€ 139.996,54) des Schuldenstandes 2014 bis in das
Jahr 2018 (Restlaufzeit 0 – 5 Jahre) getilgt sein wird. In den mittleren

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Zl. KA-07422/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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