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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_03_12_2015.pdf

- S.47

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Laufzeitenbereich (6 – 10 Jahre Restlaufzeit bzw. Endtilgungsjahr
2024) fallen 3,54 % (€ 460.867,07) des Schuldenstandes zum Jahresende 2014. Beim Großteil der Schulden per 31.12.2014
(€ 12.442.839,21 bzw. 95,39 %) beträgt die Restlaufzeit über 10 Jahre
(Endtilgungsjahre 2025 – 2043).
Zuordnung zum
Gläubiger

Vom Gesamtschuldenstand per 31.12.2014 entfallen insgesamt
€ 12.577.282,62 auf vom Land Tirol gewährte Wohnbauförderungsmittel und € 466.420,20 auf Geldmittel, die von inländischen Finanzunternehmungen (Banken) zur Verfügung gestellt worden sind.

Neukreditaufnahme
im Jahr 2015 zur
teilweisen Bedeckung
AOH 2014

Der Vollständigkeit halber erwähnte die Kontrollabteilung, dass in dem
zum Prüfungszeitpunkt aktuellen Haushaltsjahr 2015 eine Kreditaufnahme zur teilweisen Finanzierung von Projekten des Außerordentlichen Haushaltes (AOH) des Jahres 2014 vorgenommen worden ist.
Die Auszahlung (bzw. Vereinnahmung) der Kreditvaluta erfolgte am
29.05.2015. Vom gesamten Kreditbetrag im Ausmaß von
€ 20.000.000,00 wurde ein Anteil von € 19.000.000,00 zur Bedeckung
von Vorhaben des AOH 2014 verwendet. Der restliche Kreditbetrag in
Höhe von € 1.000.000,00 wurde nach Rücksprache mit der Leiterin des
Amtes für Rechnungswesen der MA IV im AOH des Jahres 2015 auf
der Vp. 6/950000+346100 – Aufgenommene Darlehen und Schuldendienst – Schuldaufnahmen Finanzunternehmungen vereinnahmt und
wird voraussichtlich zur teilweisen Bedeckung von AO-Projekten des
Jahres 2015 herangezogen werden.
Der Betrag von € 19.000.000,00 wurde im AOH des Jahres 2014 in den
Unterabschnitten (UA) 846000 – Wohn- und Geschäftsgebäude
(€ 7.031.947,27), 894000 – Veranstaltungszentren- und Vereinsheime
(€ 771.957,93) und 898000 – Seilbahnen und Lifte (€ 11.196.094,80)
vereinnahmt.

Keine Ausweitung des
Schuldenstandes per
31.12.2014 –
buchhalterische
Erklärung

Im Zusammenhang mit dieser im Jahr 2015 erfolgten Neukreditaufnahme zur teilweisen Finanzierung von Projekten des AOH 2014 ergibt
sich unter dem Blickwinkel der Darstellung im Rechnungsabschluss des
Jahres 2014 folgende – nach Einschätzung der Kontrollabteilung erklärungsbedürftige – Situation:
Einerseits wurde im AOH des Jahres 2014 ein Gesamtbetrag in Höhe
von € 19.000.000,00 vereinnahmt, welcher aus der im Jahr 2015
durchgeführten Kreditaufnahme resultiert. Andererseits führt diese Beanspruchung von Fremdmitteln zu keiner Ausweitung des Schuldenstandes per 31.12.2014, da die Kreditaufnahme erst im Jahr 2015 erfolgte. Die Neukreditaufnahme wird somit erst auf den städtischen
Schuldenstand per 31.12.2015 erhöhend wirken.
Erklärbar ist diese Darstellung damit, dass die Buchungen hinsichtlich
der Kreditaufnahme bzw. der Bedeckungen von Vorhaben des AOH
2014 über einen Posten der voranschlagsunwirksamen Gebarung abgewickelt worden sind. So erfolgte als Gegenbuchung zu den Einnahmenbuchungen im AOH 2014 im Betrag von € 19.000.000,00 eine ausgabenseitige Erfassung auf der Vp. 9/-365800/900 – verschiedene
durchlaufende Gelder (der voranschlagsunwirksamen Gebarung), auf
welcher sodann ein negativer „schließlicher Rest“ ausgewiesen wird.

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Zl. KA-07422/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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