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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_03_12_2015.pdf

- S.51

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Nicht begonnene
Vorhaben bzw. nicht
beanspruchte Mittel

Im Konnex damit bemerkte die Kontrollabteilung ergänzend, dass im
Berichtsjahr in Summe 22 Projekte des AO-Haushaltes 2014 mit einem
Volumen von € 4.190.000,00, das entspricht 8,82 % des Voranschlagsbetrages im AO-Haushalt 2014, überhaupt nicht in Angriff genommen bzw. die dafür präliminierten Mittel nicht beansprucht worden
sind.
Darüber hinaus war auch auffällig, dass drei weitere Projekte des
AO-Haushaltes 2014 nicht begonnen bzw. die dafür vorgesehenen
Mittel in der Höhe von € 305.400,00 nicht verwendet worden sind, obwohl die dafür erforderlichen Mittel bereits über Beschluss des Gemeinderates vom 27.03.2014 als nicht verbrauchte Kreditreste aus
dem AO-Haushalt 2013 in den AO-Haushalt 2014 übertragen worden
sind.

Überträge von
Kreditresten in den
AO-Haushalt 2015

Die im Jahr 2014 nicht verbrauchten Kreditreste in Höhe von
€ 12.957.264,71 resultierten aus einer Mehrzahl noch nicht abgeschlossener bzw. nicht begonnener Vorhaben. Die MA IV – Referat
Budgetabwicklung und Finanzcontrolling hat im Einvernehmen mit den
Fachabteilungen auf diesen Umstand Bedacht genommen und den aus
sachlichen Gründen unbedingt notwendigen Übertrag von Resten aus
dem Jahr 2014 in Höhe von € 2.272.600,00 in den AO-Haushalt 2015
vorgeschlagen. In weiterer Folge hat der Gemeinderat in seiner Sitzung
vom 19.03.2015 den Antrag des Ausschusses für Finanzen, Subventionen und Beteiligungen vom 10.03.2015 zur Übertragung von nicht
verbrauchten Kreditresten aus den Ansätzen 2014 in den AO-Haushalt
2015 im Betrag von € 2.272.600,00 angenommen und die Bedeckung
dieses Übertrages aus der Rücklage des AO-Haushaltes genehmigt.

Problematik der
Übertragbarkeit von
Ansätzen des
AO-Haushaltes

Die Kontrollabteilung stellte im Zusammenhang mit den aus den Vorjahren abzuarbeitenden Resten einerseits fest, dass die Überträge der
nicht verbrauchten Ansätze aus den Haushaltsjahren 2009, 2010 und
2011 rückläufig waren und ab dem Jahr 2012 wieder zugenommen
haben, wobei der größte Übertrag vom Jahr 2013 in das Jahr 2014 zu
verzeichnen war. Anderseits war auch im Jahr 2014 wieder bemerkenswert, dass vereinzelt Kreditreste entgegen den Ausführungsbestimmungen für die jährlichen Voranschläge über mehrere Jahre vorgetragen worden sind. Eine zeitliche Beschränkung der Übertragung der
Ausgabemittel des AO-Haushaltes ergibt sich jedoch zwingend aus
Pkt. 10 (Überwachung von Ausgaben) der Ausführungsbestimmungen
für den Voranschlag 2014 bzw. aus der zur Erstellung der Haushaltsrechnung 2014 getroffenen Verfügung der Frau Bürgermeisterin vom
09.12.2014, Zl. IV-12956/2014, wonach eine Fortschreibung lediglich in
das Folgejahr vorgesehen ist. Die Kontrollabteilung hat bereits in Vorjahren diese Problematik behandelt und in den jeweiligen Anhörungsverfahren von der zuständigen MA IV Unterstützung erhalten. Allerdings wurde damals wie nunmehr aktuell von der MA IV sowohl auf die
Möglichkeit eines mehrmaligen Übertrages in begründeten Einzelfällen
hingewiesen als auch erklärt, dass politische Aspekte zu beachten wären. Darüber hinaus argumentierte die MA IV, dass die Zahlungen bei
Bauvorhaben nach Baufortschritt erfolgen und dadurch auch eine teilweise Übertragung eines Ansatzes notwendig werden könne.

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Zl. KA-07422/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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