Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_03_12_2015.pdf
- S.58
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Nach bescheidmäßiger Auflösung des ISF wurde das Vermögen (inkl.
der Liegenschaft Kaiserjägerstraße 12) an die Stadt Innsbruck übertragen und im Jahr 2007 mittels Einbringungsvertrag in die IIG & Co KG
eingebracht. Die (seinerzeit) vom GR beschlossene Schuldübernahme
wurde mittels Transferzahlungen an die neue Eigentümerin IIG & Co
KG fortgesetzt.
Um die Liegenschaft Kaiserjägerstraße 12 im Zuge der Grundstücksgeschäfte hinsichtlich des Sicherheitszentrums Tirol zu verwenden, sind
die finanziellen Mittel zur Tilgung des in Rede stehenden Darlehens von
der Stadt Innsbruck zur Verfügung gestellt bzw. gemäß Beschluss des
GR vom 27.03.2014 der IIG & Co KG ersetzt worden. Wie die Einschau
in die Prüfungsunterlagen zeigte, sind der IIG & Co KG von der Stadt
Innsbruck für die (gänzliche) Rückzahlung des in Rede stehenden Darlehens im Jahr 2014 insgesamt € 2.404.569,29 überwiesen worden. Die
Höhe des Rückzahlungsbetrages konnte von der Kontrollabteilung verifiziert werden.
8 Voranschlagsunwirksame Gebarung
Voranschlagsunwirksame Gebarung
Gemäß § 17 Abs. 2 Z 12 VRV ist dem jeweiligen Rechnungsabschluss
ein Nachweis der voranschlagsunwirksamen Gebarung, gegliedert
nach den während des Finanzjahres geführten Konten, anzuschließen.
Im Rahmen der Prüfung des Rechnungsabschlusses 2014 hat die Kontrollabteilung wiederum stichprobenartig Einsicht in Teilbereiche der
voranschlagsunwirksamen Gebarung genommen. Die nachstehend
angeführten Kassenreste konnten nach Recherchen der Kontrollabteilung unter Rücksprache mit den zuständigen Dienststellen verifiziert
werden und haben keinen Grund für eine Beanstandung ergeben.
Vp.
Bezeichnung
9/-289400/500
Gesundheitswesen
HPV-Impfungen – Verrechnung ATL AA.158
9/-287800/11
Besoldung
Vorschüsse Flugkarten Tyrolean
9/-365800/900
Allgemeine Finanzverwaltung
Verschiedene durchlaufende Gelder
Kassenrest
2014
in €
1.974,00
-18.009,42
-33.193.675,13
9 Haftungen der Stadtgemeinde Innsbruck
Haftungsnachweis
Entsprechend § 17 Abs. 2 Z 8 VRV ist dem Rechnungsabschluss ein
„Nachweis des Standes an Haftungen am Beginn des Finanzjahres,
die Veränderungen während des Finanzjahres (Zugänge und Abgänge) und der Stand am Schluss des Finanzjahres“ anzuschließen.
Zum Stichtag 31.12.2014 bestanden aus Sicht der Stadt Innsbruck
Haftungen (Bürge- und Zahlerhaftungen, Ausfallbürgschaften bzw.
sonstige Garantien) im betraglichen Ausmaß von insgesamt
€ 134.223.369,43. Gegenüber dem Vorjahr (€ 161.975.662,58) bedeutet das eine Senkung um 17,13 % bzw. € 27.752.293,15.
…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-07422/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
25