Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_03_12_2015.pdf
- S.59
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Verglichen mit dem Haftungsnachweis des Vorjahres scheinen per
31.12.2014 insgesamt elf neu von der Stadt Innsbruck übernommene
Haftungen auf. Trotz dieser Neuhaftungen ist die sich hinsichtlich des
Gesamtbetrages ergebende betragliche Reduktion der von der Stadt
Innsbruck übernommenen Haftungen per 31.12.2014 im Vergleich zum
Vorjahr hauptsächlich auf das Auslaufen der Garantien für die IKB AG
zum Stichtag 08.03.2014 im Zusammenhang mit Cross-BorderLeasing-Geschäften (CBL) zurückzuführen.
Neue
Haftungsübernahmen
Verglichen mit dem Haftungsnachweis des Vorjahres scheinen per
31.12.2014 folgende neu von der Stadt Innsbruck übernommene Haftungen auf:
a) Bürge- und Zahlerhaftungen gemäß § 1357 ABGB für zwei von der
IIG & Co KG für die Finanzierung des 3. Bauabschnittes des Neubaus Premstraße bzw. für die Dachsanierung des Objektes Roseggerstraße 7-17 beanspruchte Darlehen.
b) Bürge- und Zahlerhaftungen gemäß § 1357 ABGB für zwei von der
WEG Schützenstraße 56/58 und der WEG Schützenstraße 60/62
(jeweils vertreten durch die IISG) zur Dachsanierung beanspruchte
Darlehen.
c) Bürge- und Zahlerhaftungen gemäß § 1357 ABGB für drei von der
IIG & Co KG zur Finanzierung der Errichtung von Liften im Sennblock und im Langblock beanspruchte Darlehen.
d) Ausfallbürgschaft gemäß § 1356 ABGB für ein von der Innsbrucker
Stadtbau GmbH zur Finanzierung der Errichtung des Seniorenwohn- und Pflegeheimes Olympisches Dorf beanspruchtes Darlehen.
e) Bürge- und Zahlerhaftungen gemäß § 1357 ABGB für drei neue
Kredite, welche im Zusammenhang mit dem Erwerb der Sowi-/CityGarage stehen.
Hinsichtlich der durch die Stadt Innsbruck neu übernommenen Haftungen bestätigte die Kontrollabteilung, dass in allen Fällen die gemäß
§ 78 Abs. 1 IStR erforderlichen aufsichtsbehördlichen Genehmigungen
der Tiroler Landesregierung eingeholt worden sind.
Aufteilung nach
Rechtsträger
Zum Ende des Haushaltsjahres 2014 entfällt mit einem betraglichen
Anteil von ca. 56 % der Großteil der übernommenen Bürgschaften und
Garantien auf Haftungen bezüglich Darlehen der IIG & Co KG und von
durch die IISG verwalteter Wohnungseigentumsgemeinschaften
(WEGs). Ein Anteil von ca. 17 % betrifft Haftungen für die IKB AG.
Ca. 9 % der von der Stadt Innsbruck übernommenen Haftungen betreffen im Jahr 2014 neu eingegangene Garantien für die Sowi Garage
Beteiligungs GmbH und die SOWI – Investor – Bauträger GmbH im
Zuge des Erwerbes der Sowi-/City-Garage. Rund 6 % der Haftungen
zum Jahresende 2014 sind Ausleihungen der Abfallbehandlung Ahrental GmbH (AAG) zurechenbar. Ca. 7 % des Haftungsvolumens per
31.12.2014 sind der Innsbrucker Stadtbau GmbH zuordenbar. Weitere
2 % der übernommenen Haftungen entfallen auf das „Haus St. Josef
am Inn“. Bei den restlichen ca. 3 % handelt es sich um Haftungsübernahmen für die Congress und Messe Innsbruck GmbH (CMI), die Inns-
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Zl. KA-07422/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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