Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_03_12_2015.pdf
- S.60
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brucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH (IVB), den Alpenzoo sowie sozial tätige Vereine (als Betreiber von bspw. Behindertenund Seniorenheimen usw.).
Bürgschaften der Stadt
Innsbruck für Ankauf
Sowi-/City-Garage
Die städtischen Bürgschaften im Zusammenhang mit dem Erwerb der
Sowi-/City-Garage wurden vom Gemeinderat in der Sitzung vom
01.12.2014 genehmigt.
Einerseits wurde die Übernahme einer Bürge- und Zahlerhaftung gemäß § 1357 ABGB für zwei bei der SOWI – Investor – Bauträger GmbH
bestehende CHF-Kredite im Gesamtbetrag von Gegenwert
€ 5.200.000,00 beschlossen. Am Stammkapital dieser Gesellschaft ist
zu 96 % die Sowi Garage Beteiligungs GmbH, zu 3 % die Stadt Innsbruck und zu 1 % die Stiebleichinger Besitz GmbH beteiligt. Die Aushaftung hinsichtlich dieser beiden Kredite wird im Haftungsnachweis
per 31.12.2014 mit € 0,00 angegeben.
Andererseits wurde der Übernahme von Bürge- und Zahlerhaftungen
gemäß § 1357 ABGB für zwei 25-jährige Kredite der Sowi Garage Beteiligungs GmbH im Gesamtbetrag von € 11.800.000,00 zugestimmt.
Am Stammkapital dieser Gesellschaft ist zu 75,10 % die Stadt Innsbruck und zu 24,90 % die Stiebleichinger Besitz GmbH beteiligt. Die
Aushaftung dieser beiden Kredite wird per 31.12.2014 mit einem Betrag
von € 11.800.000,00 angegeben.
Hinsichtlich des im städtischen Haftungsnachweis per 31.12.2014 ausgewiesenen Betrages von € 0,00 betreffend die beiden CHF-Kredite der
SOWI – Investor – Bauträger GmbH bemerkte die Kontrollabteilung,
dass dieser Ausweis ihrer Einschätzung nach nicht den tatsächlichen
Gegebenheiten entsprach.
Die beiden CHF-Kredite im damaligen EUR-Gegenwert von ca. € 5,2
Mio. bestanden bei der SOWI – Investor – Bauträger GmbH bereits vor
dem Garagenkauf. Wie diesbezügliche Detailrecherchen der Kontrollabteilung zeigten, wurden beide Fremdwährungskredite im Zuge
des Tiefgaragenkaufes am 29.12.2014 von CHF in EUR konvertiert.
Per 31.12.2014 haftete somit ein restlicher Kreditbetrag in Höhe von
€ 5.227.780,26 zur Rückzahlung aus.
Ende Mai 2015 kam es zu einer Neustrukturierung dieser Kreditausleihungen insofern, als diese beiden (restlichen) EUR-Ausleihungen durch
zwei neue Kredite der SOWI – Investor – Bauträger GmbH in einer Gesamthöhe von € 5.200.000,00 mit einer Laufzeit von jeweils 25 Jahren
abgedeckt worden sind. Auch für diese beiden Neukredite hat die
Stadtgemeinde Innsbruck nach Genehmigung des Gemeinderates in
seiner Sitzung vom 23.04.2015 die Haftung als Bürge- und Zahler gemäß § 1357 ABGB übernommen.
Bezogen auf den städtischen Haftungsnachweis per 31.12.2014 ging
der zuständige Sachbearbeiter wohl offensichtlich davon aus, dass die
Bürgschaft der Stadt Innsbruck für die CHF-Ausleihungen durch die
Ende des Jahres 2014 vorgenommene Konvertierung in EUR erloschen
ist. Die Kontrollabteilung hielt fest, dass die städtische Bürgschaft ihrer
Meinung nach auch für die in EUR konvertierten beiden Kredite Gültigkeit gehabt hat. Durch den Währungswechsel ist bezogen auf die Kre-
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Zl. KA-07422/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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