Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_03_12_2015.pdf
- S.66
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Zum allgemeinen Verständnis weist die Kontrollabteilung darauf hin,
dass naturgemäß nicht alle in diesen tangierten Unterabschnitten
budgetierten Voranschlagsposten unter der Anordnungsberechtigung
der Leitung des Amtes für Familie, Bildung und Gesellschaft (AOB
5200) stehen. So werden beispielsweise die in den Unterabschnitten
präliminierten Voranschlagsposten für Personalkosten vom Vorstand
des Amtes für Personalwesen der MA I oder jene im Zusammenhang
mit Mietzinsen an die IIG & Co KG (bzw. Geschäftsbesorgungszahlungen an die IISG) vom Vorstand des Amtes für Finanzverwaltung und
Wirtschaft der MA IV verwaltet.
Außerordentlicher
Haushalt –
Ausgabenvolumen
im Jahr 2014
Die in diesen Unterabschnitten geführten Voranschlagsposten im städtischen Investitionshaushalt (des Jahres 2014) stehen nicht unter der
Anordnungskompetenz der Leitung des Amtes für Familie, Bildung und
Gesellschaft, sondern großteils unter der Anordnungsbefugnis des Leiters der MA IV – Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
Im Haushaltsjahr 2014 wurden in den maßgeblichen Unterabschnitten
des Außerordentlichen Haushaltes folgende Beträge angeordnet:
Im prüfungsgegenständlichen Jahr 2014 wurden im Außerordentlichen
Haushalt der Stadtgemeinde Innsbruck Investitionen im Gesamtausmaß von € 4.604.763,01 (laufendes Anordnungssoll) abgewickelt. Im
Unterabschnitt 212000 – Hauptschulen – Neue Mittelschulen wurden
an die IIG & Co KG einerseits Geldmittel für den Umbau und den
Brandschutz des Sonderpädagogischen Zentrums (SPZ) in Hötting und
andererseits für neue Fenster in der Pembaurschule bereitgestellt.
Über den Unterabschnitt 219000 – Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen wurden Auszahlungen für den Bau und die Einrichtung des
Sonderpädagogischen Zentrums (Schule am Inn) eingewiesen.
Der Vollständigkeit halber weist die Kontrollabteilung darauf hin, dass
die Voranschlagspost 5/219000-042100 – SPZ, Neubau, Einrichtung
unter der Anordnungsbefugnis der Leiterin der MA V – Gesellschaft,
Kultur, Gesundheit und Sport stand, da die Einrichtung des SPZ federführend vom Referatsleiter Schulverwaltung abgewickelt worden ist.
Diese Investitionen im AOH wurden allesamt mit Eigenmitteln (Zuführung aus dem OH) bzw. Bedarfszuweisungen des Landes bedeckt.
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Zl. KA-07476/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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