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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_03_12_2015.pdf

- S.80

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Im Anhörungsverfahren kündigte das Amt für Familie, Bildung und Gesellschaft an, der Empfehlung der Kontrollabteilung zu folgen. Die Betriebsbeiträge würden auf Basis aktueller Daten neu berechnet und
vorgeschrieben werden.
6.3 Zahlung Betriebsbeiträge an andere Gemeinden
Summe bezahlte
Betriebsbeiträge für die
Schuljahre 2013/2014
und 2012/2013

Für das Schuljahr 2013/2014 wurde der Stadtgemeinde Innsbruck von
anderen Tiroler Gemeinden für den Pflichtschulbesuch von sprengelfremden Kindern ein Gesamtbetrag in Höhe von € 32.037,99 (für
23 Schüler) in Rechnung gestellt. Zum Vergleich beliefen sich die Betriebsbeitragsvorschreibungen an die Stadt Innsbruck für das Schuljahr
2012/2013 auf eine Gesamtsumme von € 25.790,45 (für 24 Schüler).

Vorschreibung
Betriebsbeiträge der
Marktgemeinde Rum –
Empfehlung

Bei der Durchsicht der an die Stadtgemeinde Innsbruck für das Schuljahr 2013/2014 gerichteten Beitragsvorschreibungen wurde auffällig,
dass von der Marktgemeinde Rum exakt dieselben Betriebsbeitragssätze (VS: € 717,00; HS bzw. NMS: € 992,00) zur Verrechnung gelangen, welche die Stadt Innsbruck im Rahmen ihrer Vorschreibungen an
andere Tiroler Gemeinden zur Anwendung bringt.
In dem der Vorschreibung zugrunde liegenden Begleitscheiben der
Marktgemeinde Rum wird auf eine zwischen den Gemeinden des Berechtigungssprengels und der Stadtgemeinde Innsbruck auf unbestimmte Zeit abgeschlossene privatrechtliche Vereinbarung als Grundlage für die Vorschreibung dieser Beträge Bezug genommen. Eine
Rücksprache der Kontrollabteilung mit dem für diesen Bereich zuständigen Sachbearbeiter ergab, dass ihm diese Vereinbarung nicht vorliege und er diese auch nicht kenne. Auch eine Nachfrage bei der Marktgemeinde Rum in dieser Sache brachte keine weiteren Erkenntnisse.
Weiters war auffallend, dass der an die Stadt Innsbruck gerichtete Begleitbrief textlich exakt dieselbe Wertsicherungsvereinbarung enthält,
wie jene, auf welche die Stadt Innsbruck in ihren Beitragsvorschreibungen an andere Tiroler Gemeinden hinweist.
Die Kontrollabteilung empfahl, mit der Marktgemeinde Rum eine Abklärung vorzunehmen, weshalb von ihr im Rahmen der Betriebsbeitragsvorschreibungen an die Stadt Innsbruck die städtischen Beitragssätze
verrechnet werden. Sollte es keine schlüssige Erklärung für diese Vorgehensweise geben, sollte – für den Fall, dass diese Kostensätze
günstiger sind als die verrechneten – nach Meinung der Kontrollabteilung auf eine den Regelungen des Tiroler Schulorganisationsgesetzes
entsprechende Vorschreibung (in Bescheidform mit definierter Berechnung der Kopfquote) gedrängt werden.
In der dazu abgegebenen Stellungnahme sagte das Amt für Familie,
Bildung und Gesellschaft zu, der Empfehlung der Kontrollabteilung zu
folgen und die identen Kostenansätze der Gemeinde Rum zu hinterfragen.

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Zl. KA-07476/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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