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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_03_12_2015.pdf

- S.83

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Als Differenz zwischen den gesamten Personalkosten in Höhe von
€ 1.442.291,06 verblieb bei Abzug der eingehobenen Elternbeiträge in
Höhe von € 390.958,34 und der Personalkostenförderung des Bundes
im Betrag von € 627.522,13 ein Abgang im Ausmaß von € 423.810,59.
Dieser Abgang wurde vom Land Tirol im Rahmen der Abgangsdeckungsförderung nach der zum Zeitpunkt der Prüfung der Kontrollabteilung gültigen Abgangsdeckungsrichtlinie im Ausmaß von 50 % –
somit im Betrag von € 211.905,30 – gefördert.
Darstellung der
Finanzierungsanteile

Eine Betrachtung der Financiers in Bezug auf die Bedeckung der im
Freizeitbereich des Betreuungsteiles angefallenen Personalkosten des
Schuljahres 2013/2014 zeigt folgendes Bild:

Berücksichtigung der
Personalkosten der
städt. pädagogischen
Hilfskraft –
Empfehlung

Bei der Verifizierung der Abrechnung für das Schuljahr 2013/2014 war
für die Kontrollabteilung auffallend, dass die von der Stadt Innsbruck in
Ansatz gebrachten Personalkosten jene Kosten beinhalteten, welche
die ISD der Stadt Innsbruck für die bei ihr angestellten „Freizeitpädagogen“ für das Schuljahr 2013/2014 in Rechnung gestellt hat.
Die Personalkosten des bei der Stadt Innsbruck als „pädagogische
Hilfskraft“ angestellten Bediensteten wurden in dieser Summe nicht
berücksichtigt. Somit wurde für diesen Mitarbeiter auch keine Förderung des Landes im Rahmen der Abgangsdeckungsrichtlinie lukriert.
Von der Kontrollabteilung wurde empfohlen, bei den künftigen Abrechnungen der Personalkosten für den Freizeitbereich des Betreuungsteils
die Personalkosten des betroffenen Bediensteten zu berücksichtigen.
So könnte – unter der Voraussetzung, dass das Land Tirol diese zusätzlichen städtischen Personalkosten akzeptiert – eine zusätzliche
Förderung des Landes im Rahmen der Abgangsdeckungsrichtlinie lukriert werden. Die gesamten Personalaufwendungen der betroffenen
pädagogischen Hilfskraft beliefen sich im Jahr 2014 auf ca. € 14,9 Tsd.
(inkl. Lohnnebenkosten). Nach Einschätzung der Kontrollabteilung
könnte bei Anerkenntnis dieser Personalkosten durch das Land eine
Abgangsdeckungsförderung im maximalen Ausmaß von ca. € 7,5 Tsd.
(50 %) beansprucht werden.
Im Anhörungsverfahren teilte die geprüfte Dienststelle mit, dass die
Personalkosten des genannten Mitarbeiters betreffend das Schuljahr
2014/2015 bereits an das Land Tirol (zur teilweisen Refundierung im
Rahmen der Abgangsdeckungsförderung) übermittelt worden wären.

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Zl. KA-07476/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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